Fristlose Kündigung wegen Schimmel wird oft nötig, wenn Vermieter auf Mängelanzeigen monatelang nicht reagieren. Wie Sie Fristen setzen und juristisch korrekt kündigen, erfahren Sie hier.

Vermieterpflichten und Untätigkeit
Mangelanzeige und Reaktion
Schriftliche Mängelanzeige
Formulierungstipps
Viele Mieter beginnen mit einem höflichen Hinweis, wenn sie Schimmel entdecken – doch oft verhallt dieser ohne Wirkung. Deshalb ist es wichtig, die Mängelanzeige nicht nur sachlich, sondern auch rechtlich sauber zu formulieren. Ein gutes Schreiben benennt den konkreten Ort des Schadens, die Beobachtungen (z. B. Geruch, Feuchtigkeit, Gesundheitsbeschwerden) und fordert explizit zur Mangelbeseitigung auf. Ideal ist es, sich auf § 535 Abs. 1 BGB zu beziehen, wonach der Vermieter verpflichtet ist, die Mietsache in einem gebrauchstauglichen Zustand zu erhalten. Wer den Eindruck vermeiden will, bloß zu “meckern”, kann den Ton freundlich, aber bestimmt wählen. Klarheit schafft Wirkung.
Zugangsnachweis sichern
Ein häufiger Fehler ist es, das Schreiben einfach im Briefkasten des Vermieters zu hinterlassen – ohne Nachweis. Dabei kommt es im Streitfall oft genau darauf an: Kam die Anzeige wirklich beim Vermieter an? Die sicherste Methode ist ein Einwurfeinschreiben oder die persönliche Übergabe mit Zeugen. Auch E-Mails können ausreichen, sofern eine Empfangsbestätigung vorliegt. Ohne Beweis für den Zugang bleibt selbst die beste Mängelanzeige wirkungslos. Gerade in Prozessen um Mietminderung oder Kündigung ist dieser Punkt entscheidend.
Fristen setzen
Ein Schreiben ohne Frist ist wie ein Wecker ohne Alarm. Wer nicht klar vorgibt, bis wann der Vermieter reagieren soll, wird oft auf unbestimmte Zeit hingehalten. Die Frist sollte realistisch, aber bestimmt gewählt werden – in der Regel sind 10 bis 14 Tage angemessen. In akuten Fällen, etwa bei gesundheitlicher Gefährdung, kann auch eine kürzere Frist zulässig sein. Wichtig ist: Die Frist schafft Verbindlichkeit und ist Voraussetzung dafür, später weitere rechtliche Schritte einzuleiten – etwa die Mietminderung oder sogar die fristlose Kündigung.
Dringlichkeit betonen
Manche Mängel sind lästig, andere gefährlich. Bei Schimmel ist Letzteres oft der Fall – besonders wenn Kinder oder Schwangere im Haushalt leben. Dies sollte in der Mängelanzeige ausdrücklich erwähnt werden. Formulierungen wie „gesundheitliche Gefährdung liegt vor“ oder „dringender Handlungsbedarf besteht“ helfen dabei, die Ernsthaftigkeit der Situation zu unterstreichen. Auch Hinweise auf Symptome oder ärztliche Einschätzungen können die Dringlichkeit unterstützen und den Druck auf den Vermieter erhöhen.
Reaktion des Vermieters
Begutachtung statt Reparatur
Viele Vermieter reagieren zunächst mit einem „Wir schicken mal jemanden vorbei.“ Klingt nach Aktion, bedeutet aber oft nur: ein Sachverständiger kommt, misst die Luftfeuchtigkeit – und dann passiert wochenlang nichts. Die reine Begutachtung stellt jedoch keine Mangelbeseitigung dar. Sie kann ein erster Schritt sein, darf aber nicht zur Endstation werden. Wer sich damit abspeisen lässt, verliert wertvolle Zeit. Daher sollte man bereits im Vorfeld klarstellen, dass nach der Begutachtung auch konkrete Maßnahmen folgen müssen.
Verschleppung der Beseitigung
Wenn die Wochen ins Land ziehen und keine Bautrockner, Handwerker oder Sanierer auftauchen, spricht man juristisch von einer „Verzögerung der Mangelbeseitigung“. Und genau das ist ein Problem. Nach § 536a BGB kann der Mieter bei schuldhafter Verzögerung sogar Schadensersatz verlangen. Doch nicht nur das – eine anhaltende Untätigkeit kann im Extremfall auch die Wohnsituation unzumutbar machen. Der Punkt, an dem Geduld zur Selbstaufgabe wird, ist schnell erreicht.
Kommunikationsprobleme
Ein Anruf, der nicht angenommen wird. Eine Mail, die unbeantwortet bleibt. Ein Bauunternehmen, das angeblich keinen Termin frei hat. Die Liste der Kommunikationsstörungen ist lang – und frustrierend. Dennoch ist es wichtig, den Kontakt sachlich zu dokumentieren: Wer hat wann was gesagt oder geschrieben? Wurden Versprechen gemacht, Termine verschoben? Auch diese Details sind im Zweifelsfall rechtlich relevant. Denn sie zeigen, ob der Vermieter ernsthaft bemüht ist – oder nur Zeit schindet.
Fehlender Zeitplan
Ohne konkreten Zeitplan bleibt jede Zusage vage. „Wir kümmern uns bald darum“ hilft niemandem, wenn die Wand weiter schimmelt. Daher sollten Mieter stets auf einer schriftlichen Rückmeldung mit klarer Terminangabe bestehen. Wer keine verbindliche Planung vorlegt, lässt Mieter im Nebel stehen – und riskiert letztlich, dass sie zu rechtlichen Mitteln greifen. Ein fehlender Zeitplan ist oft das deutlichste Signal dafür, dass keine echte Lösung in Sicht ist.
Druckmittel der Mieter
Mietminderung bei Schimmel
Höhe der Minderung
Wie viel darf man bei Schimmelbefall von der Miete abziehen? Die Antwort hängt vom Einzelfall ab – Raumgröße, Intensität, gesundheitliche Auswirkungen und Nutzbarkeit spielen eine Rolle. In der Rechtsprechung finden sich Werte zwischen 10 % und 100 %. Ein unbenutzbares Kinderzimmer? Da kann es auch mal die Hälfte der Gesamtmiete betreffen. Wichtig ist: Die Minderung tritt automatisch ein, sobald ein erheblicher Mangel besteht – sie muss nicht genehmigt werden.
Gerichtliche Orientierungssätze
Zur Orientierung dienen sogenannte Mietminderungstabellen, die auf Urteilen deutscher Gerichte basieren. So hat z. B. das Amtsgericht Lübeck 2010 eine Mietminderung von 50 % anerkannt, weil das Schlafzimmer durch Schimmel unbrauchbar war. Solche Urteile zeigen: Schimmel ist kein Bagatellfall, sondern wird von Gerichten ernst genommen – vorausgesetzt, die Beweislage ist sauber.
Rückwirkende Geltendmachung
Was viele Mieter nicht wissen: Eine Mietminderung kann auch rückwirkend geltend gemacht werden – sofern der Mangel rechtzeitig angezeigt wurde. Wer also vor drei Monaten Schimmel gemeldet hat, kann für diesen Zeitraum einen Teil der Miete zurückfordern. Voraussetzung ist jedoch, dass die Mängelanzeige ordnungsgemäß zuging und dokumentiert wurde.
Keine Gefahr der Kündigung
Ein weit verbreiteter Irrtum: „Wenn ich die Miete kürze, fliege ich raus.“ Das Gegenteil ist der Fall – wer seine Rechte korrekt wahrnimmt, ist geschützt. Solange die Minderung sachlich begründet, dokumentiert und verhältnismäßig ist, darf der Vermieter nicht kündigen. Vielmehr würde eine solche Kündigung als rechtswidrig gelten. Das gibt Rückhalt – und Mut.
Zurückbehaltungsrecht der Miete
Unterschied zur Minderung
Im Gegensatz zur Mietminderung, bei der ein dauerhafter Abzug erfolgt, handelt es sich beim Zurückbehaltungsrecht um ein temporäres Mittel. Es signalisiert: Ich zahle meine volle Miete – aber erst, wenn der Mangel beseitigt ist. Juristisch ist das ein starkes Druckmittel, das Vermieter nicht ignorieren können. Doch es will mit Bedacht eingesetzt sein.
Voraussetzungen
Voraussetzung ist ein erheblicher Mangel sowie eine vorherige Mängelanzeige mit Fristsetzung. Nur dann darf der Mieter einen Teil der Miete einbehalten. Die Begründung sollte gut dokumentiert sein – schriftlich, sachlich und mit Verweis auf § 320 BGB, der dieses Recht ermöglicht.
Prozentuale Zurückhaltung
Wie viel darf man zurückhalten? Auch hier gibt es keine pauschale Antwort. 20 % bis 30 % sind bei mittleren Mängeln gängig, bei gravierenden Fällen sogar mehr. Doch Vorsicht: Wer zu viel einbehält oder ohne Begründung handelt, riskiert rechtlichen Ärger. Eine vorherige rechtliche Beratung ist ratsam.
Rechtssichere Umsetzung
Damit das Zurückbehaltungsrecht später nicht zum Bumerang wird, muss es gut vorbereitet sein. Am besten wird es im selben Schreiben wie die Mängelanzeige angekündigt, inklusive Begründung und prozentualem Umfang. So lassen sich Missverständnisse vermeiden – und der rechtliche Rahmen bleibt gewahrt.
Fristsetzung mit Androhung
Aufbau des Schreibens
Ein rechtssicheres Schreiben zur Fristsetzung mit Kündigungsandrohung besteht aus mehreren Elementen: der Beschreibung des Mangels, dem Verweis auf vorherige Anzeigen, einer klaren Frist (z. B. 10 Werktage) und der Ankündigung weiterer Schritte – etwa einer fristlosen Kündigung oder Einbehaltung der Miete. Der Ton darf sachlich, aber bestimmt sein.
Form und Zustellung
Auch hier gilt: Einwurfeinschreiben oder Übergabe mit Zeugen sind Pflicht. Wer das Schreiben nur per WhatsApp verschickt, riskiert im Streitfall alles. Die Form entscheidet über die Wirksamkeit. Auch Datum, Absender, Adresse und Unterschrift dürfen nicht fehlen – es geht schließlich um Ihre Wohnsituation.
Wirkung der Drohung
Klingt hart – ist aber oft notwendig: Eine Frist mit klarer Konsequenz zeigt dem Vermieter, dass es ernst wird. Viele reagieren erst dann wirklich, wenn rechtliche Schritte drohen. Die Kündigungsandrohung ist kein Angriff, sondern ein legitimes Mittel zur Wahrung der Mieterrechte. Wer es nutzt, zeigt Haltung.
Dokumentation zur Beweissicherung
Last but not least: Alles dokumentieren. Schreiben, Fotos, Messwerte, ärztliche Berichte – je mehr Belege vorliegen, desto besser. Auch Telefongespräche oder Gespräche im Treppenhaus können im Streitfall helfen – wenn sie notiert oder bezeugt sind. Es geht um Ihre Wohnung, Ihre Gesundheit – und Ihr gutes Recht.
Pachtkündigung bei mündlichem Vertrag: Deine Rechte als Erbe 👆Strategien zur fristlosen Kündigung
Vorbereitung der Kündigung
Rechtliche Beratung einholen
Mieterverein kontaktieren
Der erste Schritt in Richtung Kündigung beginnt oft mit Unsicherheit. Ist die Situation wirklich gravierend genug? Welche Rechte habe ich konkret? Der Beitritt zu einem Mieterverein kann hier ein echter Gamechanger sein. Diese Organisationen bieten nicht nur fundierte Rechtsberatung, sondern stellen auch Vorlagen, Checklisten und oft sogar juristischen Beistand zur Verfügung. Und das zu einem Bruchteil der Kosten, die eine Privatberatung verschlingen würde. Wer sich dort frühzeitig Unterstützung holt, spart Nerven – und oft auch bares Geld.
Fachanwalt einschalten
Wenn der Fall komplex wird oder eine gerichtliche Auseinandersetzung absehbar ist, führt kein Weg an einem Fachanwalt für Mietrecht vorbei. Diese Experten kennen nicht nur die Gesetzeslage, sondern auch die aktuelle Rechtsprechung und taktischen Möglichkeiten. Besonders bei fristlosen Kündigungen wegen Schimmel ist Fingerspitzengefühl gefragt. Ein Anwalt kann die Beweislage einschätzen, das Kündigungsschreiben rechtssicher aufsetzen und notfalls auch vor Gericht vertreten.
Ersteinschätzung einholen
Manchmal reicht schon ein kurzes Beratungsgespräch, um Klarheit zu gewinnen. Viele Anwälte oder Mietervereine bieten solche Erstberatungen an – oft kostenlos oder gegen geringe Gebühr. In diesem Rahmen lassen sich zentrale Fragen klären: Ist eine fristlose Kündigung rechtlich tragfähig? Gibt es genug Beweise? Wie geht man strategisch vor? Wer diesen Schritt überspringt, riskiert vermeidbare Fehler.
Unterlagen zusammentragen
Eine solide Kündigung braucht mehr als Ärger und Enttäuschung – sie braucht Substanz. Dazu gehören Fotos, Messprotokolle, Mängelanzeigen, Schriftwechsel mit dem Vermieter, Fristsetzungen und ärztliche Atteste. Diese Unterlagen bilden das Rückgrat der Argumentation. Je strukturierter sie vorliegen, desto leichter fällt es, einen konsistenten und überzeugenden Kündigungsweg zu beschreiten.
Nachweis der Zumutung
Gesundheitszeugnisse
Der Schlüssel zur fristlosen Kündigung ist oft der Nachweis, dass das Wohnen unter den gegebenen Bedingungen nicht mehr zumutbar ist. Ein ärztliches Attest, das gesundheitliche Beschwerden in Zusammenhang mit dem Schimmelbefall bestätigt, kann hier Gold wert sein. Besonders wenn die Symptome nachweislich zurückgehen, sobald man sich außerhalb der Wohnung aufhält – das ist ein klares Indiz.
Belastungstagebuch führen
Klingt banal, ist aber enorm wirkungsvoll: ein handschriftliches Protokoll über Beschwerden, Gerüche, Sichtbefunde und tägliche Belastungen. Wann treten welche Symptome auf? Wie entwickelt sich der Schimmelbefall? Welche Räume sind betroffen? Dieses Tagebuch wird bei einer gerichtlichen Prüfung häufig als glaubwürdiger Beleg anerkannt – vor allem, wenn es kontinuierlich geführt wurde.
Raumklimadaten erfassen
Moderne Hygrometer und Datenlogger ermöglichen es, Temperatur- und Feuchtigkeitswerte präzise über Wochen hinweg aufzuzeichnen. Diese Daten belegen nicht nur die objektive Belastung, sondern können auch widerlegen, dass falsches Lüften der Mieter schuld am Schimmel sei. In vielen Fällen kippt genau hier die Argumentation zugunsten des Mieters.
Wohnqualität dokumentieren
Was bedeutet es eigentlich, wenn man in seiner eigenen Wohnung nur noch mit Maske schlafen kann? Wenn ein Kinderzimmer monatelang leer steht? Oder wenn Gäste nicht mehr eingeladen werden, weil der Geruch so penetrant ist? Solche Einschränkungen gehen weit über das Maß hinaus, das im Mietrecht als zumutbar gilt. Und genau das sollte man belegen – mit Fotos, Zeugen oder Alltagsschilderungen.
Kündigung korrekt verfassen
Inhalt und Begründung
Angabe der betroffenen Räume
Das Kündigungsschreiben sollte glasklar benennen, welche Bereiche der Wohnung betroffen sind. „Im Schlafzimmer befindet sich großflächiger Schimmel an der Außenwand“ ist besser als „Es gibt ein Problem mit Feuchtigkeit“. Je konkreter, desto nachvollziehbarer.
Bezug auf Mängelanzeige
Außerdem ist es essenziell, im Schreiben den Bezug zur bereits erfolgten Mängelanzeige herzustellen – inklusive Datum und Zustellart. So wird klar, dass der Vermieter über den Zustand informiert war und dennoch untätig blieb.
Beschreibung der Untätigkeit
Nicht jede verzögerte Reaktion reicht für eine fristlose Kündigung. Aber wenn über Wochen oder Monate hinweg keine ernsthafte Maßnahme erfolgt ist, muss das benannt werden. Idealerweise mit genauen Zeitangaben: „Seit dem 03. Mai 2023 wurde trotz mehrfacher Aufforderung keine fachgerechte Sanierung durchgeführt.“
Hinweis auf unzumutbare Lage
Abschließend sollte dargelegt werden, warum der Zustand der Wohnung eine Fortsetzung des Mietverhältnisses unzumutbar macht. Dabei dürfen emotionale Aspekte ruhig eine Rolle spielen: nächtliche Angst, gesundheitliche Verschlechterung, Isolation im Alltag. Auch juristisch zählen persönliche Belastungen.
Zustellung und Fristen
Schriftform erforderlich
Die Kündigung muss schriftlich erfolgen – das ist nicht verhandelbar. Eine mündliche Erklärung, eine SMS oder eine WhatsApp-Nachricht sind unwirksam. Die handschriftliche Unterschrift des Mieters unter einem ausgedruckten Schreiben ist Pflicht, wie § 568 BGB vorschreibt.
Einwurfeinschreiben nutzen
Um später nicht in Beweisnot zu geraten, sollte man auf eine sichere Zustellform setzen. Das Einwurfeinschreiben ist hier der Mittelweg zwischen Nachweis und Verlässlichkeit. Noch besser: Persönliche Übergabe mit Empfangsbestätigung.
Zugangsnachweis aufbewahren
Egal ob Einwurfbeleg, Übergabequittung oder E-Mail mit Lesebestätigung – der Nachweis, dass die Kündigung den Vermieter erreicht hat, ist entscheidend. Wer diesen Punkt vernachlässigt, steht im Ernstfall mit leeren Händen da.
Kündigungsdatum berechnen
Eine fristlose Kündigung endet grundsätzlich sofort – dennoch ist es sinnvoll, ein konkretes Datum für den Auszug zu nennen, um Missverständnisse zu vermeiden. Auch sollten Übergabe und Abnahme der Wohnung frühzeitig geplant und schriftlich fixiert werden.
Nachwirkungen und Auszug
Kaution und Rückgabe
Einbehalt bei Schimmelstreit
Kommt es nach dem Auszug zum Streit über die Ursache des Schimmels, behalten Vermieter gern die Kaution ein – aus „Sicherheitsgründen“. Wer eine gute Dokumentation vorweisen kann, verhindert das oder kann zumindest zügig gegensteuern. Vorsicht ist besser als monatelanges Warten auf das Geld.
Wohnungsabnahme dokumentieren
Die Abnahme der Wohnung sollte nicht zwischen Tür und Angel stattfinden. Besser ist ein schriftliches Protokoll mit Zeugen, das Zustand, etwaige Mängel und Schlüsselrückgabe festhält. Fotos sind ebenfalls hilfreich – besonders bei renovierten oder betroffenen Bereichen.
Kautionsrückzahlung sichern
Nach dem BGB hat der Vermieter bis zu sechs Monate Zeit, um die Kaution abzurechnen – doch das bedeutet nicht, dass man sich alles gefallen lassen muss. Wer seine Ansprüche deutlich macht und notfalls anwaltliche Hilfe in Anspruch nimmt, beschleunigt den Prozess.
Streit durch Gutachten vermeiden
Ein letzter Tipp: Wer sich nicht auf hitzige Diskussionen einlassen will, kann ein neutrales Gutachten beilegen oder anbieten. Das schafft Klarheit, schützt vor falschen Vorwürfen – und zeigt, dass man auch nach dem Auszug professionell handelt.
Neue Wohnung finden
Priorität auf Schimmelfreiheit
Nach einer solchen Erfahrung ist klar: Beim nächsten Mietvertrag wird genauer hingeschaut. Feuchtigkeitsflecken, muffiger Geruch oder fehlende Lüftungsmöglichkeiten sollten sofort Alarmglocken läuten lassen. Wer gesund leben will, prüft gründlich.
Schutz für Schwangere beachten
Für Schwangere oder Eltern mit Kleinkindern gelten besondere Schutzbedürfnisse. Wohnungen mit Teppichböden, schlechter Belüftung oder Altbau-Charakter sollten besonders kritisch begutachtet werden – auch wenn sie auf den ersten Blick charmant wirken.
Übergangslösungen planen
Nicht immer klappt der nahtlose Übergang von einer zur nächsten Wohnung. Deshalb lohnt es sich, Zwischenlösungen zu prüfen: möblierte Übergangswohnungen, vorübergehender Untermietvertrag oder Unterstützung durch Familie. Hauptsache: raus aus der Belastungssituation.
Umzugsfrist realistisch setzen
Auch wenn der Wunsch groß ist, möglichst schnell umzuziehen – ein überhasteter Auszug birgt neue Risiken. Eine solide Planung, strukturierter Zeitrahmen und klare Aufgabenverteilung helfen, den Stress zu minimieren. Wer organisiert handelt, zieht auch emotional leichter um.
Bohrlöcher in Fliesen Mietwohnung: Was ist erlaubt? 👆Fazit
Die Fristlose Kündigung wegen Schimmel ist kein leichter, aber oft notwendiger Schritt. Wenn der Vermieter über Monate hinweg untätig bleibt, gesundheitliche Risiken entstehen und die Wohnqualität drastisch sinkt, wird aus Geduld schnell Verzweiflung – und aus Verzweiflung ein rechtlich legitimer Ausweg. Entscheidend ist nicht nur der Schimmel selbst, sondern das Verhalten aller Beteiligten: die Reaktion des Vermieters, die Beweissicherung durch den Mieter und die juristische Präzision der Schritte. Wer dokumentiert, Fristen setzt und sich beraten lässt, steht auf sicherem Boden. Am Ende geht es um mehr als Paragraphen – es geht um Lebensqualität, um Gesundheit, um Schutz der Familie. Genau dafür wurde das Mietrecht geschaffen: um Menschen zu ermöglichen, in Würde und Sicherheit zu wohnen. Und manchmal bedeutet das eben auch, loszulassen – fristlos, aber gerechtfertigt.
Geruchs- und Lärmbelästigung: Mietminderung möglich? 👆FAQ
Wann ist eine fristlose Kündigung wegen Schimmel rechtlich zulässig?
Eine fristlose Kündigung ist erlaubt, wenn der Schimmelbefall eine erhebliche Gesundheitsgefahr darstellt und der Vermieter trotz mehrfacher Mängelanzeige nicht reagiert. Nach § 543 BGB muss eine „Unzumutbarkeit“ der Fortsetzung des Mietverhältnisses vorliegen. Je gravierender der Befall, desto eher ist dieser Tatbestand erfüllt.
Wie kann ich die Gesundheitsgefahr durch Schimmel nachweisen?
Am besten durch ärztliche Atteste, Raumluftanalysen oder Gutachten eines öffentlich bestellten Sachverständigen. Auch Berichte des Gesundheitsamts sind rechtlich sehr aussagekräftig. Wichtig ist, dass die Beweise objektiv und nachvollziehbar sind.
Muss ich dem Vermieter zuerst eine Frist setzen?
Ja, in der Regel schon. Eine Fristsetzung mit klarer Androhung einer Kündigung ist Voraussetzung für die Wirksamkeit der fristlosen Kündigung – es sei denn, die Gefahr für die Gesundheit ist so akut, dass sofortiges Handeln geboten ist.
Wie lange darf der Vermieter mit der Schimmelbeseitigung warten?
Gesetzlich gibt es keine feste Frist, aber Gerichte erwarten, dass innerhalb weniger Wochen gehandelt wird. Bei gesundheitlichen Risiken muss der Vermieter unverzüglich reagieren. Tut er das nicht, kann der Mieter die Fristlose Kündigung wegen Schimmel rechtfertigen.
Was passiert, wenn der Vermieter behauptet, der Mieter sei schuld?
Dann entscheidet die Beweislast. Der Vermieter muss nachweisen, dass der Schimmel durch falsches Lüften oder Heizen entstanden ist. Gelingt ihm das nicht, bleibt die Verantwortung bei ihm. Gutachten und Raumklimamessungen können hier entscheidend sein.
Kann ich die Miete kürzen, bevor ich kündige?
Ja, das ist möglich und oft sogar sinnvoll. Eine Mietminderung ist ein legitimes Druckmittel, solange sie auf dokumentierten Mängeln beruht. Wichtig: Der Vermieter darf Sie deshalb nicht kündigen, wenn Sie rechtmäßig mindern.
Was sollte in der Kündigung stehen?
Das Schreiben sollte klar strukturiert sein: Beschreibung des Mangels, Verweis auf frühere Anzeigen, Datum, Fristsetzung und Begründung der Unzumutbarkeit. Emotionale Aspekte dürfen einfließen, solange sie sachlich begründet sind.
Darf ich sofort ausziehen, wenn Schimmel da ist?
Nur, wenn die Situation objektiv unzumutbar ist – etwa bei starkem Befall, gesundheitlichen Beschwerden oder Gefahr für Kinder und Schwangere. In solchen Fällen erkennt die Rechtsprechung eine sofortige Beendigung des Mietverhältnisses an.
Was ist, wenn ich keine neue Wohnung finde?
Dann sollte zunächst eine Zwischenlösung geprüft werden, etwa eine befristete Unterkunft oder Unterstützung durch das Sozialamt. Auch eine einvernehmliche Vereinbarung mit dem Vermieter über eine verlängerte Räumungsfrist ist denkbar.
Wie schütze ich mich beim nächsten Mietvertrag vor Schimmel?
Achten Sie bei der Besichtigung auf Gerüche, Wandverfärbungen und Feuchtigkeitsstellen. Fragen Sie gezielt nach früheren Schimmelfällen. Wer aus einer belasteten Wohnung auszieht, sollte beim nächsten Mal auf ein gutes Raumklima, Belüftungssysteme und solide Bauweise achten.
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