Gemeinsamer Mietvertrag Auszug – Du bist raus, dein Ex bleibt, und plötzlich sollst du drei Monate lang die halbe Miete zahlen? Hier erfährst du, wann diese Forderung berechtigt ist – und wann du nichts mehr schulden musst.

Kündigungsfrist beim unbefristeten Mietvertrag
Gesetzliche Grundlagen und Fristen
Standardkündigungsfrist nach BGB
Drei-Monats-Frist im Überblick
Bei einem unbefristeten Mietvertrag bildet § 573c Abs. 1 BGB die juristische Grundlage für die Kündigungsfrist. Sie beträgt in der Regel drei Monate, unabhängig davon, wie lange das Mietverhältnis bereits besteht. Diese gesetzliche Regelung schützt beide Seiten – den Mieter, der Planungssicherheit braucht, und den Vermieter, der nicht plötzlich ohne Einnahmen dastehen soll. Viele Mieter unterschätzen jedoch, dass diese Frist erst ab dem Zugang der Kündigung beim Vermieter läuft, nicht ab dem Datum, an dem man den Brief abschickt. Wer also am Monatsende kündigt, riskiert, dass der gesamte Folgemonat noch als Teil der Frist zählt. Klingt streng? Ist es auch, aber es sorgt für Klarheit im Mietrecht.
Berechnung der Frist nach Zugang der Kündigung
Entscheidend ist der Moment, in dem die Kündigung beim Vermieter eingeht. Wird sie beispielsweise am 3. April übergeben oder zugestellt, beginnt die Frist erst im Mai zu laufen. Der Mieter ist also verpflichtet, noch für Mai, Juni und Juli Miete zu zahlen. Nur wenn das Schreiben spätestens am dritten Werktag eines Monats ankommt, zählt dieser Monat bereits mit. Genau deshalb raten Anwälte dazu, Kündigungen immer per Einschreiben mit Rückschein zu senden. Diese Nachweisform kann im Streitfall über mehrere hundert Euro entscheiden – und ist oft der einzige Beweis, dass die Frist korrekt gewahrt wurde.
Sonderfälle und Abweichungen
Abweichende Vereinbarungen im Mietvertrag
Manche Mietverträge enthalten Sonderklauseln, die die Kündigungsfrist verlängern oder verkürzen. Solche Vereinbarungen sind grundsätzlich zulässig, solange sie den Mieter nicht unangemessen benachteiligen (§ 307 BGB). Wenn also im Vertrag beispielsweise steht, dass die Kündigung nur mit sechs Monaten Frist möglich ist, muss geprüft werden, ob diese Regelung im Einzelfall wirksam bleibt. Ein Blick in die Rechtsprechung zeigt: Gerichte kippen immer wieder zu mieterunfreundliche Formulierungen, besonders wenn sie standardisiert und nicht individuell ausgehandelt wurden. Wer unsicher ist, sollte sich rechtzeitig an den Mieterschutzbund wenden, um nicht in eine vertragliche Falle zu tappen.
Verkürzte Fristen bei möblierten Wohnungen
Ein Sonderfall gilt für möblierte Zimmer in Wohnungen, in denen der Vermieter selbst wohnt (§ 549 Abs. 2 Nr. 2 BGB). Hier kann die Kündigungsfrist deutlich kürzer sein – oft nur zwei Wochen. Das Gesetz erlaubt diese Ausnahme, weil das Verhältnis zwischen Vermieter und Mieter als persönlicher und enger gilt. Besonders Studierende oder Berufspendler unterschätzen oft diese Klausel. Wer spontan ausziehen möchte, kann in solchen Fällen jedoch Glück haben, denn auch der Mieter darf verkürzt kündigen. Wichtig bleibt: Alles sollte schriftlich erfolgen, damit später niemand behaupten kann, eine andere Frist sei vereinbart worden.
Kündigung durch einzelne Mieter
Gemeinsame Mieter im Vertrag
Bedeutung der gesamtschuldnerischen Haftung
Wenn zwei oder mehr Personen gemeinsam einen Mietvertrag unterschreiben, gelten sie als Gesamtschuldner (§ 421 BGB). Das bedeutet: Der Vermieter kann die gesamte Miete von jedem einzelnen verlangen, unabhängig davon, wer tatsächlich in der Wohnung wohnt. Selbst wenn einer der Partner auszieht, bleibt die Verpflichtung bestehen, bis der Vertrag offiziell beendet oder geändert wird. In der Praxis führt das häufig zu Konflikten – besonders nach einer Trennung. Viele glauben, mit dem Auszug sei alles vorbei. Doch juristisch bleibt man weiterhin Mieter, solange der eigene Name auf dem Vertrag steht. Erst eine schriftliche Entlassung durch den Vermieter ändert das.
Pflichten nach Auszug eines Mieters
Zieht ein Mieter aus einer gemeinsamen Wohnung aus, muss er weiterhin anteilig für die Miete aufkommen, bis die Kündigungsfrist abgelaufen ist oder der Vermieter eine Vertragsänderung genehmigt. Es mag unfair erscheinen, aber das Gesetz schützt hier vor allem die Vermieterinteressen: Sie sollen sich nicht plötzlich mit der Hälfte der Miete zufriedengeben müssen. Trotzdem gibt es Wege, sich zu einigen – etwa wenn der verbleibende Partner die volle Miete übernimmt oder ein Nachmieter einzieht. Entscheidend ist, dass die Kommunikation offen und dokumentiert bleibt. Viele Missverständnisse entstehen, weil niemand genau festhält, wer wann was übernimmt.
Zustimmung des Vermieters zur Entlassung
Antrag auf Entlassung aus dem Mietverhältnis
Wer aus einem laufenden Mietvertrag ausscheiden will, muss den Vermieter ausdrücklich um Zustimmung bitten. Ein formloses Gespräch reicht nicht aus. Sinnvoll ist ein schriftlicher Antrag mit der Begründung des Auszugs und einem Vorschlag, wer künftig allein Mieter bleiben soll. Der Vermieter kann dann entscheiden, ob er zustimmt oder ablehnt. Diese Zustimmung ist rechtlich relevant: Nur sie beendet die Haftung für zukünftige Mietzahlungen. Viele Mieter versäumen diesen Schritt und zahlen Monate später noch für eine Wohnung, in der sie längst nicht mehr leben.
Gründe für Ablehnung durch Vermieter
Vermieter lehnen eine Entlassung oft ab, weil sie das Risiko eines einzelnen Schuldners vermeiden möchten. Zwei Mieter bedeuten doppelte Sicherheit – fällt einer aus, bleibt der andere zahlungspflichtig. Auch negative Bonitätsauskünfte oder ausstehende Zahlungen können zur Ablehnung führen. Manche Vermieter befürchten zudem, dass der verbleibende Mieter ohne den Partner die Kosten nicht tragen kann. Rein rechtlich ist eine solche Ablehnung zulässig, solange sie sachlich begründet ist. Emotionale oder willkürliche Ablehnungen könnten hingegen als rechtsmissbräuchlich gelten, was in extremen Fällen sogar gerichtlich überprüft werden kann.
Rechtliche Möglichkeiten bei Verweigerung
Wenn der Vermieter die Entlassung verweigert, bleibt nur der Weg der ordentlichen Kündigung. Dabei muss die dreimonatige Kündigungsfrist eingehalten werden – selbst wenn der Auszug längst erfolgt ist. Eine weitere Option besteht darin, mit dem verbleibenden Mieter eine interne Vereinbarung über die Mietkosten zu treffen. Zwar entbindet sie nicht von der Pflicht gegenüber dem Vermieter, schafft aber zumindest Klarheit im Innenverhältnis. In seltenen Fällen kann ein Gericht den Vermieter zur Zustimmung verpflichten, etwa wenn das Festhalten am Vertrag als unzumutbar gilt (§ 242 BGB – Grundsatz von Treu und Glauben). Doch solche Fälle sind Ausnahmen. Wer vermeiden möchte, monatelang doppelt zu zahlen, sollte also frühzeitig handeln – am besten, bevor der erste Karton gepackt ist.
Haftung bei gemeinsamer Mieterschaft
Gemeinsame Verantwortung gegenüber dem Vermieter
Gesamtschuldprinzip im Mietrecht
Wer haftet, wenn ein Mieter auszieht?
Sobald mehrere Personen gemeinsam einen Mietvertrag unterschreiben, entsteht eine rechtliche Gesamtschuldnerschaft gemäß § 421 BGB. Das bedeutet: Jeder Mieter schuldet dem Vermieter die vollständige Miete – nicht nur seinen Anteil. Wenn also einer auszieht, haftet er weiterhin für den gesamten Mietbetrag, bis der Vertrag endet oder der Vermieter ihn ausdrücklich entlässt. In der Praxis führt das häufig zu einem Schockmoment: „Aber ich wohne doch gar nicht mehr dort!“ Ja, juristisch gesehen spielt das keine Rolle. Entscheidend ist die Vertragslage, nicht der tatsächliche Aufenthalt. Diese Regelung schützt den Vermieter vor Zahlungsausfällen, kann aber für den ausgezogenen Partner zur finanziellen Belastung werden – besonders, wenn das Verhältnis zum Ex nicht mehr harmonisch ist.
Wie kann man sich rechtlich absichern?
Die wichtigste Maßnahme ist, eine schriftliche Entlassung aus dem Mietvertrag zu beantragen, bevor man endgültig auszieht. Ohne diese Zustimmung bleibt man rechtlich gebunden. Manche Mieter versuchen, sich durch private Absprachen abzusichern, doch diese gelten nur zwischen den Mietern, nicht gegenüber dem Vermieter. Sinnvoll ist außerdem, alle Zahlungen sauber nachzuweisen – Kontoauszüge, Überweisungen, Quittungen. Wer später beweisen kann, dass er seinen Teil ordnungsgemäß geleistet hat, steht im Streitfall deutlich besser da. Viele unterschätzen diesen Punkt und merken erst Monate später, dass sie formal noch immer haften.
Zahlungspflicht während der Kündigungsfrist
Anspruch auf Mietausgleich zwischen Mietern
Wenn ein Partner die Wohnung weiter nutzt, während der andere bereits ausgezogen ist, stellt sich oft die Frage: Darf der Ausgezogene vom verbleibenden Partner die Hälfte der Miete verlangen? Juristisch betrachtet ja – jedenfalls solange beide im Vertrag stehen. Nach § 426 BGB gilt, dass Gesamtschuldner intern zu gleichen Teilen haften, sofern nichts anderes vereinbart wurde. In der Praxis bedeutet das: Wer zahlt, darf vom anderen anteiligen Ausgleich fordern. Allerdings funktioniert das nur, wenn nachweisbar ist, dass tatsächlich eine Zahlung erfolgt ist. Deshalb ist Transparenz zwischen den Mietern entscheidend. Wer seine Banküberweisungen offenlegt, vermeidet später böse Überraschungen.
Dauer der Verpflichtung nach Auszug
Die finanzielle Verantwortung endet in der Regel erst nach Ablauf der gesetzlichen oder vertraglich festgelegten Kündigungsfrist. Selbst wenn man seine Sachen längst gepackt hat, bleibt man rechtlich Mieter. Das kann, je nach Zeitpunkt der Kündigung, bis zu drei Monate dauern. Besonders heikel wird es, wenn der verbleibende Mieter die Miete nicht zahlt – dann haftet der Ausgezogene gesamtschuldnerisch mit. Viele unterschätzen diese Kettenreaktion: Ein einziger Zahlungsverzug kann beide ruinieren. Wer klug ist, regelt also rechtzeitig, wer während der Restlaufzeit welche Kosten trägt, und dokumentiert jede Vereinbarung sauber. Nur so lässt sich Streit vermeiden.
Interne Regelungen zwischen Mietpartnern
Private Vereinbarungen und Beweissicherung
Schriftliche Absprachen zur Mietbeteiligung
Private Absprachen sind kein Luxus, sondern Überlebensstrategie. Ein kurzer, klar formulierter Vertrag zwischen den Mietpartnern kann im Ernstfall bares Geld sparen. Darin sollte festgehalten werden, wer welchen Anteil an der Miete trägt, was im Falle eines Auszugs gilt und wie Zahlungen erfolgen. Idealerweise unterzeichnen beide Parteien diese Vereinbarung, auch wenn sie kein offizieller Mietvertrag ist. Gerichte erkennen solche Schriftstücke als Indiz an, wenn sie eindeutig und freiwillig getroffen wurden. Ein Handschlag oder ein mündliches „Wir regeln das schon“ reicht hingegen nicht – denn im Streitfall zählt nur, was nachweisbar ist.
Bedeutung von Zeugen oder Nachrichtenverläufen
Nicht immer wird alles schriftlich fixiert, gerade in Beziehungen. In solchen Fällen können Zeugen oder Chatverläufe helfen, spätere Streitigkeiten zu klären. WhatsApp-Nachrichten, E-Mails oder Kontoauszüge sind oft die einzigen Beweise, dass Zahlungen oder Absprachen wirklich stattgefunden haben. Die Gerichte akzeptieren solche Nachweise, sofern sie glaubwürdig und vollständig sind. Wer also im Guten auseinandergeht, sollte trotzdem Belege sichern – nicht aus Misstrauen, sondern aus Weitsicht. Denn Freundschaft vergeht, aber der Mietvertrag bleibt.
Nachträgliche Streitigkeiten vermeiden
Schlichtung durch Mediation
Wenn Emotionen hochkochen, ist der Gang zum Anwalt nicht immer der beste erste Schritt. Mediation kann helfen, Spannungen zu lösen, bevor sie juristisch eskalieren. Ein neutraler Dritter – oft ein ausgebildeter Mediator oder ein Vertreter des Mieterschutzbundes – führt beide Seiten zusammen, um eine faire Lösung zu finden. Diese Methode spart Zeit, Geld und Nerven. Besonders bei Ex-Partnern, die sich die Wohnung einst geteilt haben, kann Mediation Wunder wirken, weil sie die menschliche Ebene nicht ausblendet. Und genau dort entstehen die meisten Konflikte: zwischen Recht und Gefühl.
Rechtliche Schritte bei Uneinigkeit
Kommt keine Einigung zustande, bleibt nur der juristische Weg. In solchen Fällen kann ein Anwalt helfen, Ansprüche auf Mietausgleich oder Schadensersatz durchzusetzen. Grundlage bilden dabei die §§ 421 ff. BGB für die Haftung und § 426 BGB für den internen Ausgleich. Der Weg über das Gericht sollte jedoch das letzte Mittel sein, denn er kostet Zeit und Geld – und oft auch den letzten Rest guter Stimmung. Wer klug handelt, zieht klare Grenzen, bevor die Lage eskaliert. Manchmal ist ein sauberer Schlussstrich der beste Neuanfang – rechtlich wie emotional.
Fristlose Kündigung wegen Schimmel – Ihre Rechte als Mieter 👆Praktische Tipps und rechtliche Schritte
Kommunikation mit dem Vermieter
Kündigung richtig formulieren
Formvorschriften nach § 568 BGB
Eine wirksame Kündigung ist mehr als ein einfacher Brief – sie ist ein juristisches Dokument. Nach § 568 BGB muss sie in schriftlicher Form erfolgen und eigenhändig unterschrieben sein. Eine E-Mail oder WhatsApp-Nachricht genügt also nicht, selbst wenn der Vermieter darauf antwortet. Das Gesetz will damit Rechtssicherheit schaffen. Wer mehrere Mieter im Vertrag hat, muss außerdem darauf achten, dass alle Vertragsparteien die Kündigung unterschreiben. Fehlt eine Unterschrift, ist das Schreiben ungültig. In der Praxis scheitern erstaunlich viele Kündigungen genau an diesem Punkt. Daher gilt: lieber einmal zu viel prüfen als dreimal nachzahlen.
Zustellung per Einschreiben oder persönlich
Die Kündigung gilt erst dann als zugegangen, wenn sie dem Vermieter tatsächlich vorliegt. Es reicht nicht, sie in den Briefkasten zu werfen und zu hoffen, dass sie ankommt. Am sichersten ist die Zustellung per Einschreiben mit Rückschein, denn damit erhält man einen gerichtsfesten Nachweis. Wer den persönlichen Weg wählt, sollte einen Zeugen mitnehmen oder sich den Empfang schriftlich bestätigen lassen. Viele Mieter lernen diese Regel erst, wenn der Vermieter behauptet, nie etwas erhalten zu haben – und plötzlich läuft die Kündigungsfrist drei Monate später an. Ein kleiner Umschlag kann über hunderte Euro entscheiden.
Entlassung aus dem Vertrag beantragen
Schriftliche Zustimmung des Vermieters
Wer aus einem gemeinsamen Mietvertrag ausscheiden möchte, braucht eine ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Vermieters. Diese Zustimmung ist kein Automatismus, sondern eine freiwillige Entscheidung des Eigentümers. In der Praxis lohnt es sich, den Antrag freundlich, sachlich und mit klarer Begründung zu stellen – etwa durch berufliche Veränderung oder Trennung. Wird die Bitte höflich formuliert, steigt die Chance auf Kulanz. Ohne diese schriftliche Bestätigung bleibt man aber weiterhin haftbar, auch wenn man längst ausgezogen ist. Deshalb sollte man auf ein offizielles Schreiben mit Datum, Unterschrift und Bestätigung der Entlassung bestehen.
Alternative: neuer Mietvertrag mit verbleibendem Partner
Manchmal ist der einfachste Weg, einen neuen Mietvertrag nur mit dem verbleibenden Partner abzuschließen. Dadurch endet die gemeinsame Haftung automatisch. Der Vermieter hat dabei das Recht, die Bonität des verbleibenden Mieters zu prüfen – also zu schauen, ob dieser die Miete allein zahlen kann. Ist das Vertrauen vorhanden, wird oft problemlos ein neuer Vertrag erstellt. In emotional angespannten Situationen – etwa nach einer Trennung – kann dieser Schritt auch psychologisch helfen: Er schafft einen sauberen Neuanfang, sowohl rechtlich als auch persönlich.
Umgang mit dem Ex-Partner
Finanzielle Klärung der Mietbeteiligung
Belegpflicht bei Mietzahlungen
Nach dem Auszug ist Transparenz das A und O. Wer weiterhin einen Teil der Miete zahlt, sollte das schriftlich dokumentieren – am besten durch Überweisungsbelege oder monatliche Zahlungsbestätigungen. Nur so kann im Nachhinein bewiesen werden, dass man seinen Anteil ordnungsgemäß geleistet hat. Ohne Belege droht schnell ein Streit darüber, „wer was bezahlt hat“. Besonders heikel wird es, wenn Emotionen im Spiel sind. Juristisch gesehen zählen nicht Gefühle, sondern Nachweise. Daher: Kontoauszüge sichern, E-Mails archivieren und bei Barzahlungen immer Quittungen verlangen. Klingt pedantisch, rettet aber im Zweifel viel Geld.
Aufteilung von Kaution und Nebenkosten
Die Kaution ist oft der letzte Zankapfel nach dem Auszug. Grundsätzlich steht sie allen Mietern zu gleichen Teilen zu, sofern keine abweichende Vereinbarung besteht. Zieht einer früher aus, kann er seinen Anteil erst nach Beendigung des gesamten Mietverhältnisses verlangen. Der Vermieter darf sie erst dann zurückzahlen, wenn keine offenen Forderungen bestehen. Ähnlich kompliziert ist die Abrechnung der Nebenkosten: Wer im Abrechnungszeitraum nur teilweise in der Wohnung lebte, hat Anspruch auf eine anteilige Berechnung. Am besten wird alles schriftlich festgehalten, bevor der erste Streit entsteht. Das erspart monatelange Diskussionen.
Rechtliche Unterstützung bei Konflikten
Beratung durch Mieterschutzbund
Der Deutsche Mieterbund und ähnliche Organisationen bieten professionelle Hilfe bei genau solchen Konflikten. Dort erhält man nicht nur rechtliche Beratung, sondern auch Musterbriefe, die im Streitfall Gold wert sind. Besonders bei gemeinsamen Mietverträgen, in denen ein Partner ausgezogen ist, wissen die Berater, welche Formulierungen funktionieren und welche Fristen gelten. Die Mitgliedsbeiträge sind vergleichsweise gering, die Entlastung dagegen enorm. Viele Konflikte lassen sich mit einem klaren, juristisch fundierten Schreiben schon im Vorfeld klären – bevor sie zu echten Problemen werden.
Anwaltliche Schritte bei Zahlungsausfall
Wenn Gespräche, Bitten und Briefe nichts mehr nützen, bleibt oft nur der Weg zum Anwalt. Ein Fachanwalt für Mietrecht kann prüfen, ob ein Anspruch auf Mietausgleich, Schadensersatz oder Freistellung besteht. Besonders, wenn der Ex-Partner seinen Anteil nicht zahlt, obwohl er dazu verpflichtet ist, hilft eine rechtliche Vertretung, Forderungen durchzusetzen. Oft genügt bereits ein anwaltliches Schreiben, um Bewegung in die Sache zu bringen. Sollte es tatsächlich vor Gericht gehen, kann sich der Verweis auf die §§ 421, 426 und 535 BGB als entscheidend erweisen. So schwer es auch fällt – manchmal ist ein klarer juristischer Schnitt der einzige Weg, um endlich Frieden zu finden.
Pachtkündigung bei mündlichem Vertrag: Deine Rechte als Erbe 👆Fazit
Am Ende bleibt festzuhalten: Wer einen gemeinsamen Mietvertrag unterschrieben hat, bleibt auch nach dem Auszug rechtlich gebunden – zumindest bis der Vermieter die Entlassung schriftlich bestätigt oder die gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten abgelaufen ist. Diese Zeit kann teuer werden, wenn keine klare Absprache mit dem Ex-Partner besteht. Das deutsche Mietrecht schützt zwar die Vermieterinteressen, doch es bietet auch Möglichkeiten, sich fair zu einigen. Offene Kommunikation, schriftliche Dokumentation und rechtzeitige Beratung sind der Schlüssel, um aus einer finanziellen Falle keinen endlosen Streit zu machen.
Wer die Regeln kennt, spart nicht nur Geld, sondern auch Nerven – und kann den Neuanfang nach dem Auszug wirklich genießen.
FAQ
Muss ich nach dem Auszug weiter Miete zahlen?
Ja, solange dein Name im gemeinsamen Mietvertrag steht, bleibst du haftbar. Erst wenn der Vermieter dich schriftlich entlässt oder das Mietverhältnis endet, erlischt die Zahlungspflicht.
Kann mein Ex-Partner die halbe Miete von mir verlangen?
Ja, unter bestimmten Umständen. Wenn ihr beide im Vertrag steht, kann dein Ex für die Dauer der Kündigungsfrist einen anteiligen Ausgleich fordern (§ 426 BGB).
Wie lange gilt die Kündigungsfrist beim unbefristeten Mietvertrag?
Nach § 573c BGB beträgt sie in der Regel drei Monate. Die Frist beginnt erst, wenn die Kündigung dem Vermieter tatsächlich zugegangen ist.
Was passiert, wenn der Vermieter die Entlassung verweigert?
Dann bleibt dir nur die ordentliche Kündigung. In Ausnahmefällen kann ein Gericht prüfen, ob das Festhalten am Vertrag unzumutbar ist (§ 242 BGB).
Reicht eine E-Mail als Kündigung aus?
Nein. Nach § 568 BGB muss die Kündigung schriftlich und handschriftlich unterschrieben erfolgen. Elektronische Formate sind unwirksam.
Was ist, wenn mein Ex-Partner die Miete nicht zahlt?
Du haftest gesamtschuldnerisch. Das heißt: Der Vermieter kann die volle Summe von dir verlangen. Anschließend kannst du deinen Anteil intern zurückfordern.
Kann man den Mietvertrag auf eine Person umschreiben lassen?
Ja, mit Zustimmung des Vermieters. Am besten stellst du einen Antrag auf Vertragsänderung, damit du offiziell aus der Haftung entlassen wirst.
Wie sichere ich mich rechtlich beim Auszug ab?
Sorge für klare, schriftliche Vereinbarungen über Zahlungen und Mietanteile. Bewahre Kontoauszüge, E-Mails und Quittungen sorgfältig auf – sie können im Streitfall entscheidend sein.
Wann bekomme ich meinen Anteil der Kaution zurück?
Erst nach Beendigung des gesamten Mietverhältnisses. Der Vermieter darf sie erst auszahlen, wenn alle Forderungen geklärt sind.
Was kann ich tun, wenn wir uns nicht einigen?
Suche Unterstützung beim Mieterschutzbund oder einem Fachanwalt für Mietrecht. Mediation kann ebenfalls helfen, bevor es zu einem teuren Gerichtsverfahren kommt.
Geruchs- und Lärmbelästigung: Mietminderung möglich? 👆