Installationsfehler im Stromkreis sind kein Bagatellschaden – vor allem, wenn Lichtschalter gleich mehrere Stromquellen aktivieren. Erfahre, ob du weniger Miete zahlen darfst.

Installationsfehler nach Einzug
Elektrikprobleme spät entdeckt
Lichtschalter mit Doppelwirkung
Funktionsweise der Schaltung
Ein Lichtschalter sollte normalerweise nur eine Funktion haben – etwa das Ein- und Ausschalten einer Deckenleuchte. Doch was passiert, wenn derselbe Schalter plötzlich auch Strom auf andere Steckdosen im Raum gibt? Genau das ist einem Mieter nach seinem Einzug passiert. Die Schaltung war so angelegt, dass der Stromkreis der Deckenleuchte mit einem weiteren Strompfad verbunden war. In der Praxis bedeutet das: Sobald das Licht ausgeschaltet wurde, fiel auch die Spannung auf einer Steckdose weg. Das ist nicht nur unpraktisch, sondern auch technisch ein klarer Fehler in der Installation. Und genau hier beginnt das Dilemma.
Unbeabsichtigte Stromkreise
Solche Verbindungen entstehen oft durch unsaubere Arbeit bei der Elektroinstallation. Der Fehler liegt dann meist im Verteilerkasten oder in der fehlerhaften Koppelung zweier Stromkreise, die unabhängig voneinander geschaltet sein sollten. Ein Stromkreis für Licht, der gleichzeitig einen für Steckdosen beeinflusst? Das widerspricht der DIN-VDE-Norm – und kann im Ernstfall gefährlich werden. Die betroffene Person war jedenfalls schockiert, als sie bemerkte, dass ihre Schreibtischlampe plötzlich keinen Strom mehr hatte, sobald das Licht ausging.
Gefahren durch Fehlfunktionen
Neben dem praktischen Ärger besteht ein ernstzunehmendes Sicherheitsrisiko. Elektrische Geräte sind nicht dafür gebaut, durch häufiges An- und Abschalten mit einem Lichtschalter betrieben zu werden. Besonders bei empfindlichen Geräten wie Laptops, Ladegeräten oder Heizlüftern kann das dauerhafte Schäden verursachen oder sogar einen Kurzschluss begünstigen. Der fehlerhafte Eingriff in den Stromfluss birgt zudem ein erhöhtes Brandrisiko – ein Szenario, das jeder vermeiden möchte.
Auswirkungen auf Geräte
Der betroffene Mieter berichtete später, dass sein WLAN-Router regelmäßig ausfiel, ohne ersichtlichen Grund. Erst nach Tagen stellte sich heraus, dass er in eine Steckdose eingesteckt war, die über den Lichtschalter geschaltet wurde. Durch das tägliche An- und Ausschalten wurde die Elektronik in Mitleidenschaft gezogen. Solche indirekten Folgen eines Installationsfehlers sind schwer nachzuweisen – aber im Alltag umso ärgerlicher.
Späte Nutzung der Deckenleuchte
Gründe für verspätete Montage
Viele Menschen nutzen direkt nach dem Einzug erst einmal Stehlampen. Die Installation einer Deckenleuchte steht oft nicht an erster Stelle – sei es aus praktischen Gründen, fehlenden Werkzeugen oder Zeitmangel. Genau das war auch hier der Fall. Der Mieter hatte sich mehrere Monate mit provisorischer Beleuchtung begnügt, ohne zu ahnen, dass hinter dem Lichtschalter ein massiver Installationsfehler lauerte.
Übergangsbeleuchtung mit Stehlampe
Die Übergangszeit mit Stehlampe wirkte harmlos – aber genau dadurch blieb der Fehler lange unentdeckt. Das zeigt, wie trügerisch der Eindruck sein kann, dass „alles funktioniert“, nur weil Licht da ist. Die Schaltung wurde durch die Stehlampe nie in ihrer Fehlerhaftigkeit erprobt. Erst durch das direkte Anschließen einer Deckenlampe wurde sichtbar, dass der Stromweg nicht isoliert war.
Verantwortung des Vormieters
Elektriker vor Einzug tätig
Laut Aussage des Vermieters wurde die Elektrik vor der Übergabe durch einen Elektriker überprüft. Doch wie gründlich war diese Kontrolle wirklich? Oft werden bei Sanierungen nur oberflächliche Checks gemacht – vor allem, wenn kein akuter Defekt vorliegt. Ob der Fehler bereits damals bestand oder durch unsachgemäße Reparatur entstanden ist, ließ sich im Nachhinein nicht mehr nachvollziehen. Für den neuen Mieter blieb jedoch die volle Last des Problems.
Keine Kontrolle durch Mieter
Von einem Laien zu erwarten, dass er bei Einzug alle Stromkreise einzeln prüft, ist schlichtweg unrealistisch. Niemand schraubt Steckdosen auf oder misst Spannung an Kabeln, wenn keine offensichtlichen Störungen vorliegen. Die Verantwortung für eine ordnungsgemäße Grundinstallation liegt klar beim Vermieter – so sieht es auch § 535 BGB, der zur mängelfreien Gebrauchsüberlassung verpflichtet.
Dokumentationspflicht Vermieter
Ein weiterer Punkt betrifft die Pflicht zur Dokumentation. Wenn Arbeiten an der Elektrik vorgenommen wurden, muss der Vermieter darüber Nachweise erbringen können – idealerweise ein Prüfprotokoll des Elektrikers. Liegt das nicht vor, bleibt die Beweislage unklar, was in Streitfällen oft zulasten des Mieters geht. Dabei wäre eine lückenlose Dokumentation der beste Schutz – für beide Seiten.
Rechtliche Definition von Installationsfehler
Technische Mängel bei Wohnungsübergabe
Versteckte Mängel bei Schlüsselübergabe
Installationsfehler, die nicht sichtbar oder offensichtlich sind, gelten als sogenannte „versteckte Mängel“. Bei der Wohnungsübergabe können diese oft nicht festgestellt werden – weder vom Mieter noch vom Vermieter. Rechtlich ist entscheidend, ob ein Mangel die vertragsgemäße Nutzung der Wohnung beeinträchtigt, auch wenn er erst später auffällt. Ein Lichtschalter, der unerwartet Steckdosen beeinflusst, erfüllt genau diese Bedingung.
Prüfpflicht des Vermieters
Der Vermieter ist verpflichtet, dem Mieter eine mangelfreie Wohnung zu überlassen. Dazu gehört auch, dass sicherheitsrelevante Installationen fachgerecht und normgerecht durchgeführt wurden. Die DIN VDE 0100 gibt hier klare Standards vor. Eine „Augenscheinprüfung“ reicht in vielen Fällen nicht aus. Wenn der Vermieter eine solche Prüfung unterlässt, kann er im Fall eines Schadens haftbar gemacht werden.
Kein Prüfzwang für Mieter
Demgegenüber hat der Mieter keine Pflicht, bei Einzug die Elektrik technisch zu überprüfen – weder juristisch noch praktisch. Das wäre eine überzogene Erwartung, die im Alltag niemand erfüllen kann. Solange der Mieter keinen Anlass zur Beanstandung hatte, trägt er keine Verantwortung für verdeckte Mängel, die erst später zum Vorschein kommen. Das bestätigt auch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH).
Unterschied zu normalen Reparaturen
Abgrenzung zu Verschleißschäden
Ein häufiger Irrtum: Solche Installationsfehler werden manchmal unter „Kleinreparaturen“ eingeordnet. Doch hier handelt es sich nicht um einen Defekt durch Abnutzung – wie bei einem tropfenden Wasserhahn –, sondern um einen schwerwiegenden technischen Mangel. Verschleiß ist altersbedingt und vorhersehbar, eine falsche Verdrahtung ist es nicht.
Fachgerechte Erstinstallation
Die Qualität der Erstinstallation entscheidet maßgeblich darüber, ob später Probleme auftreten. Eine fehlerhafte Ausführung von Anfang an kann nicht dem Mieter angelastet werden – egal wie lange der Einzug her ist. Genau deshalb ist die Dokumentation und Prüfung durch qualifiziertes Fachpersonal so wichtig. Wenn hier geschlampt wird, kann das Jahre später zu rechtlichen Auseinandersetzungen führen – wie im beschriebenen Fall.
Kleinreparaturklausel im Mietvertrag
Bedeutung und Grenzen der Klausel
Zulässigkeit im deutschen Mietrecht
Die sogenannte Kleinreparaturklausel ist ein juristisches Instrument, das regelmäßig in Wohnraummietverträgen auftaucht – aber kaum jemand liest sie wirklich bewusst. Dabei steckt dahinter ein sensibles Gleichgewicht: Der Vermieter darf die Kosten für Bagatellschäden nur dann auf den Mieter übertragen, wenn ganz bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Diese Klausel ist nur zulässig, wenn sie sowohl gegenständlich als auch betragsmäßig klar eingegrenzt ist. Ohne diese doppelte Begrenzung wird sie in vielen Fällen als unwirksam gewertet.
BGH-Rechtsprechung zu Klauseln
Der Bundesgerichtshof hat in mehreren Urteilen festgestellt, dass Kleinreparaturklauseln nur dann wirksam sind, wenn sie transparent formuliert sind und eine klare finanzielle Obergrenze enthalten. Ein Beispiel: Wird kein Maximalbetrag genannt oder fehlt die Angabe, welche Gegenstände betroffen sind, ist die gesamte Klausel unwirksam – und zwar vollständig, nicht nur teilweise. Gerade bei älteren Mietverträgen fehlen solche Details oft, was zur rechtlichen Angreifbarkeit führt.
Anforderungen an Formulierung
Die Formulierung einer zulässigen Klausel muss eindeutig sein. Das bedeutet: Es muss klar sein, dass nur Gegenstände gemeint sind, die dem häufigen Zugriff des Mieters unterliegen – also etwa Wasserhähne, Lichtschalter oder Türgriffe. Außerdem muss ein fester Betrag pro Einzelfall genannt werden sowie eine maximale Jahressumme. Und: Die Pflicht darf sich ausschließlich auf die Kostentragung beziehen – nicht auf die Durchführung der Reparatur selbst. Der Teufel steckt hier wirklich im Detail.
Kostenobergrenzen pro Einzelfall
Übliche Maximalbeträge
In der Rechtsprechung hat sich ein Wert zwischen 100 und 120 Euro pro Einzelfall als zumutbar für den Mieter etabliert. Einige Gerichte akzeptieren sogar nur bis zu 75 Euro. Wird diese Grenze überschritten – etwa durch eine aufwändige Reparatur – ist die Klausel für diesen Fall nicht anwendbar. Viele Mieter wissen das nicht und zahlen einfach stillschweigend, obwohl sie rechtlich gar nicht müssten.
Gesamtgrenze pro Jahr
Die jährliche Belastung durch Kleinreparaturen muss ebenfalls begrenzt sein. In vielen Verträgen ist eine Jahreshöchstgrenze von 200 bis 300 Euro festgelegt – teilweise auch als Prozentsatz der Jahreskaltmiete. Wichtig ist: Auch wenn alle Einzelreparaturen unterhalb der Grenze liegen, darf die Summe im Jahr die Obergrenze nicht überschreiten. Ist das der Fall, muss der Mieter den Differenzbetrag nicht zahlen.
Was bei Überschreitung gilt
Wird die Grenze pro Einzelfall oder die Jahressumme überschritten, entfällt die Zahlungspflicht des Mieters – zumindest für die jeweilige Reparatur. Doch Vorsicht: Manche Vermieter versuchen, Kosten aufzuteilen oder Rechnungen ungenau zu halten. Wer als Mieter klar dokumentiert, was gemacht wurde, hat hier den besseren Stand. In der Praxis hilft es enorm, sich die Originalrechnung aushändigen zu lassen – oder sogar eine zweite Meinung einzuholen, wenn etwas zu teuer erscheint.
Wann Mieter zahlen muss
Typische Kleinreparaturen
Wasserhahn und Türgriff
Wenn der Wasserhahn tropft oder der Türgriff locker ist – das sind klassische Fälle für Kleinreparaturen. Solche Schäden entstehen durch tägliche Nutzung und lassen sich mit geringem Aufwand beheben. Wichtig ist nur: Die Reparatur muss sich wirklich auf ein häufig genutztes, dem Mieter zugängliches Bauteil beziehen. Ein defekter Heizkörperregler im Schlafzimmer? Gilt. Aber eine undichte Leitung in der Wand? Ganz klar nicht.
Lichtschalter und Steckdose
Auch Lichtschalter und einfache Steckdosen gelten als zulässige Gegenstände für Kleinreparaturen – aber nur, wenn es sich um einen einfachen Austausch handelt. Sobald jedoch ein komplexerer Installationsfehler vorliegt, wie etwa eine Fehlverdrahtung, greift die Klausel nicht mehr. Denn dann handelt es sich nicht um eine Kleinreparatur, sondern um einen Mangel an der Mietsache, der vollständig in den Verantwortungsbereich des Vermieters fällt.
Voraussetzungen für Kostenteilung
Nur vom Mieter nutzbare Teile
Die Klausel darf nur solche Bauteile betreffen, die der Mieter regelmäßig nutzt – also Dinge im täglichen Gebrauch. Das bedeutet: Der Heizungsregler im Wohnzimmer fällt darunter, die Sicherung im Keller aber nicht. Sobald ein Bauteil nicht ausschließlich oder überwiegend vom Mieter benutzt wird, ist eine Kostenbeteiligung ausgeschlossen.
Kein Verschulden des Mieters
Ein zentrales Kriterium: Der Mieter darf den Schaden nicht selbst verursacht haben. Das klingt banal, wird aber oft zum Streitpunkt. Hat der Mieter unsachgemäß installiert, gebohrt oder manipuliert, trägt er natürlich die Verantwortung. Liegt aber ein ursprünglicher Installationsfehler oder Materialverschleiß vor, ist der Vermieter in der Pflicht. Und genau hier hilft eine saubere Dokumentation der Ursache.
Reparatur unterhalb der Grenze
Selbst wenn alle anderen Bedingungen erfüllt sind, darf der Betrag pro Fall die im Mietvertrag vereinbarte Grenze nicht überschreiten. Ist das doch der Fall, entfällt die Zahlungspflicht des Mieters – komplett. Es ist also essenziell, immer auf die Höhe der Kosten zu achten und sich nicht unter Druck setzen zu lassen. Mündliche Aussagen wie „das ist üblich“ oder „das steht so im Gesetz“ sollten niemals als Grundlage für Zahlungen dienen.
Mietminderung wegen Lärm: Was nach Verkauf gilt 👆Rechte und Handlungsmöglichkeiten
Ablehnung der Kostenübernahme
Argumente gegen Zahlungspflicht
Kein eigenes Verschulden
Wenn ein Mieter mit einer unerwarteten Reparaturrechnung konfrontiert wird, stellt sich zuerst die Frage: Wer hat den Schaden verursacht? Wenn der Mieter nachweislich nichts falsch gemacht hat – also weder eigenhändig manipuliert noch falsch installiert hat –, entfällt bereits aus diesem Grund die Pflicht zur Kostenübernahme. Es ist ein elementarer Grundsatz im Mietrecht: Wer nicht verantwortlich ist, muss auch nicht zahlen. Alles andere wäre schlichtweg unfair – und juristisch nicht haltbar.
Vorbestehender Installationsfehler
Ein weiterer starker Einwand: Der Installationsfehler bestand bereits vor dem Einzug. Wenn ein Lichtschalter von Anfang an falsch verschaltet war und nicht nur die Deckenleuchte, sondern auch andere Stromkreise kontrolliert hat, liegt der Ursprung eindeutig beim Vermieter oder seinem Handwerker. Dass der Fehler erst Monate später auffällt, spielt dabei keine Rolle. Die Rechtsprechung sieht darin einen sogenannten versteckten Mangel, der dem Mieter nicht zuzurechnen ist. Es wäre absurd, von einem Mieter zu erwarten, er solle die Elektrik bei Einzug technisch prüfen.
Fehlerhafte Nutzung ausgeschlossen
Ein weiterer Punkt, den viele übersehen: Der Mieter muss nicht nur keine Schuld haben, er darf den Fehler auch gar nicht erkennen können. Wer ein Gerät benutzt, wie es gedacht ist, und dabei auf eine falsche Schaltung trifft, hat keine Möglichkeit, frühzeitig einzugreifen. Solange keine zweckentfremdete Nutzung vorliegt – also keine mutwillige Veränderung oder falsche Bedienung –, kann der Vermieter keine Kostenteilung verlangen. Genau das bestätigt auch die herrschende Meinung in der Literatur.
Schriftliche Stellungnahme an Vermieter
Sachverhalt objektiv schildern
Statt sich in endlosen Diskussionen zu verlieren, ist ein schriftlicher, sachlich formulierter Widerspruch oft der bessere Weg. In diesem Schreiben sollte der Mieter ganz nüchtern darstellen, wann der Fehler bemerkt wurde, welche Auswirkungen er hatte und warum die Verantwortung nicht bei ihm liegt. Emotionen gehören dabei nicht in den Vordergrund – Fakten zählen. Wer klug formuliert, zeigt nicht nur Haltung, sondern schützt sich auch im Streitfall rechtlich besser.
Bezug auf Mietrecht und Vertrag
Dabei lohnt es sich, gezielt auf den Mietvertrag zu verweisen – insbesondere auf die Kleinreparaturklausel und deren Grenzen. Zusätzlich kann auf § 535 BGB hingewiesen werden, der den Vermieter zur mängelfreien Überlassung der Mietsache verpflichtet. Auch § 536 BGB über Mietminderung im Falle von Mängeln kann hier eine Rolle spielen. Wichtig ist: Die rechtliche Argumentation muss nicht akademisch sein – aber sie sollte den Kern treffen. Wer sachlich und ruhig bleibt, hat meist die besseren Karten.
Reaktion auf Reparaturverweigerung
Möglichkeiten der Mietminderung
Voraussetzung: wesentliche Beeinträchtigung
Wenn der Vermieter die Reparatur verweigert oder auf Zeit spielt, bleibt dem Mieter unter Umständen nur noch ein Druckmittel: die Mietminderung. Doch die ist nicht beliebig möglich. Voraussetzung ist eine sogenannte „wesentliche Beeinträchtigung des vertragsgemäßen Gebrauchs“. Das bedeutet konkret: Die Wohnung muss durch den Mangel in ihrer Nutzbarkeit spürbar eingeschränkt sein. Ein Schalter, der andere Geräte vom Strom trennt, kann diese Schwelle durchaus erreichen – vor allem, wenn dadurch regelmäßig WLAN, Heizung oder Licht ausfallen.
Höhe der möglichen Kürzung
Die Höhe der Mietminderung richtet sich nach der Intensität der Beeinträchtigung. Es gibt keinen festen Prozentsatz, sondern nur Anhaltspunkte aus der Rechtsprechung. Bei elektrischen Mängeln, die zu funktionalen Ausfällen führen, sind Minderungen von 5 bis 15 Prozent keine Seltenheit. Wer allerdings nur argumentiert, ohne konkrete Folgen nachzuweisen, wird es schwer haben. Daher empfiehlt es sich, genau zu dokumentieren, wann und wie oft die Störung auftritt – und welche Nutzung konkret eingeschränkt war.
Gerichtliche Beispiele aus der Praxis
In früheren Urteilen haben Gerichte Mietminderungen sogar dann zugelassen, wenn nur einzelne Räume betroffen waren – etwa ein Kinderzimmer ohne Licht oder eine Küche, deren Steckdosen über den Lichtschalter abgeschaltet wurden. Diese Fälle zeigen: Es muss nicht der Totalausfall sein, um eine Minderung zu rechtfertigen. Vielmehr geht es um die Frage: Wird der Alltag erheblich gestört? Wenn ja, dann hat der Mieter gute Chancen, mit einer rechtlich sauberen Mietkürzung durchzukommen.
Alternativen zur Mietminderung
Fristsetzung zur Mangelbeseitigung
Bevor es zur Mietminderung kommt, sollte der Vermieter schriftlich aufgefordert werden, den Mangel zu beseitigen – mit konkreter Fristsetzung. Zwei Wochen gelten in vielen Fällen als angemessen. Diese Fristsetzung ist keine Formalie, sondern eine rechtliche Voraussetzung, um im nächsten Schritt handeln zu dürfen. Nur wenn der Vermieter untätig bleibt oder die Mängel bestreitet, darf der Mieter andere Wege gehen.
Einschaltung des Mieterschutzbundes
Gerade wenn es emotional oder rechtlich vertrackt wird, hilft ein externer Blick von außen. Der Mieterschutzbund bietet nicht nur Beratung, sondern auch konkrete Unterstützung bei der Formulierung von Schreiben und der Einschätzung der rechtlichen Lage. Viele Mieter fühlen sich nach so einem Gespräch deutlich sicherer – auch, weil sie merken, dass ihr Problem kein Einzelfall ist. Die Mitgliedsgebühr ist oft gut investiertes Geld.
Selbstvornahme nach Fristablauf
Bleibt der Vermieter auch nach Ablauf der Frist untätig, darf der Mieter in bestimmten Fällen die Reparatur selbst beauftragen – und die Kosten vom Vermieter zurückfordern. Aber Achtung: Diese sogenannte Selbstvornahme sollte nur dann erfolgen, wenn wirklich alles gut dokumentiert wurde und der Mangel eindeutig ist. Wer vorschnell handelt oder nicht nachvollziehbar belegt, dass der Vermieter untätig geblieben ist, läuft Gefahr, auf den Kosten sitzenzubleiben.
13 Hunde und ein Mietvertrag: Recht oder Risiko? 👆Fazit
Ein Installationsfehler ist niemals nur eine Kleinigkeit – besonders dann, wenn der Stromkreis betroffen ist und der Lichtschalter gleich mehrere Geräte oder Steckdosen beeinflusst. Hier zeigt sich, wie eng Technik, Sicherheit und Mietrecht miteinander verflochten sind. Wer als Mieter eine fehlerhafte Schaltung entdeckt, sollte nicht vorschnell zahlen oder die Verantwortung übernehmen. Stattdessen lohnt es sich, ruhig zu bleiben, den Sachverhalt genau zu dokumentieren und rechtlich sauber vorzugehen. Der § 535 BGB verpflichtet den Vermieter dazu, eine Wohnung in einem mangelfreien Zustand zu überlassen – und das schließt die Elektrik selbstverständlich mit ein.
Wenn also ein Installationsfehler im Stromkreis die Nutzung der Wohnung einschränkt oder sogar ein Risiko darstellt, hat der Mieter Rechte: von der Mietminderung bis zur Selbstvornahme nach Fristablauf. Wichtig ist, immer den Überblick zu behalten, nicht emotional zu reagieren und die Fakten sprechen zu lassen. Denn am Ende zählt nicht, wer lauter argumentiert, sondern wer das Recht auf seiner Seite hat – und das ist in solchen Fällen häufig der Mieter.
Teppichschaden durch Bett – was Mieter jetzt wissen müssen 👆FAQ
Was gilt als Installationsfehler?
Ein Installationsfehler liegt vor, wenn eine technische Anlage – etwa die Elektrik – nicht fachgerecht installiert wurde. Das kann eine falsche Verdrahtung, ein unsicherer Anschluss oder eine fehlerhafte Verbindung im Stromkreis sein.
Wer haftet bei einem Installationsfehler in der Wohnung?
Grundsätzlich haftet der Vermieter, weil er laut Mietrecht verpflichtet ist, eine mängelfreie Wohnung bereitzustellen. Nur wenn der Mieter den Fehler selbst verursacht oder manipuliert hat, kann er in die Pflicht genommen werden.
Muss ich einen Installationsfehler sofort melden?
Ja, sobald der Mieter den Fehler erkennt, sollte er ihn unverzüglich schriftlich melden. Nur so kann er seine Rechte auf Mietminderung oder Schadensersatz wahren. Eine verspätete Meldung kann im schlimmsten Fall Ansprüche mindern.
Darf der Vermieter die Reparaturkosten auf mich abwälzen?
Nur, wenn es sich um eine klar geregelte Kleinreparatur handelt – etwa bei einem defekten Lichtschalter oder Türgriff. Liegt jedoch ein Installationsfehler im Stromkreis vor, trägt der Vermieter die volle Verantwortung.
Kann ich wegen eines Installationsfehlers die Miete mindern?
Ja, wenn der Fehler die Nutzung der Wohnung spürbar einschränkt oder Sicherheitsrisiken birgt. In der Regel bewegen sich Minderungsquoten bei 5 – 15 Prozent, abhängig vom Ausmaß des Mangels.
Was ist, wenn der Vermieter die Reparatur verweigert?
Dann kann der Mieter nach einer gesetzten Frist entweder die Miete mindern oder die Reparatur selbst beauftragen und die Kosten einfordern. Wichtig ist, alle Schritte und Fristen schriftlich festzuhalten.
Muss ich als Mieter die Elektrik bei Einzug prüfen?
Nein, das ist Aufgabe des Vermieters. Der Mieter hat weder die technische Kompetenz noch die Pflicht, Stromkreise zu kontrollieren. Verdeckte Installationsfehler sind immer Sache des Vermieters.
Wie beweise ich, dass der Installationsfehler schon vorher da war?
Fotos, Zeugen, Rechnungen oder ein Prüfbericht eines Elektrikers sind hilfreich. Auch der Zeitpunkt der Entdeckung spielt eine Rolle – je früher gemeldet, desto glaubwürdiger der Nachweis.
Zählt ein Installationsfehler als Kleinreparatur?
Nein. Ein Installationsfehler ist ein schwerwiegender technischer Mangel, kein Verschleißschaden. Die Kleinreparaturklausel greift hier nicht, weil die Ursache strukturell ist und nicht durch Gebrauch entstanden ist.
Was kann ich tun, wenn der Vermieter nichts unternimmt?
In diesem Fall hilft der Mieterschutzbund oder ein Fachanwalt. Beide können den Schriftverkehr übernehmen, die rechtliche Lage prüfen und sicherstellen, dass der Vermieter seinen Pflichten nachkommt.
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