Mieterhöhung was ist rechtens

Mieterhöhung was ist rechtens – in diesem Beitrag erfahren Sie kompakt, welche gesetzlichen Regeln gelten, wie lange Mieterhöhungen im Voraus angekündigt werden müssen und wann Sie widersprechen dürfen.

mieterhöhung was ist rechtens

Gesetzliche Grundlagen der Mieterhöhung

Voraussetzungen laut BGB

Mieterhöhung 3 Monate vorher ankündigen

Schriftform beachten

Wenn ein Vermieter die Miete erhöhen möchte, reicht ein kurzes Gespräch oder ein beiläufiger Hinweis auf dem Flur nicht aus. Nein – das Gesetz verlangt klare Verhältnisse. Die Mieterhöhung muss schriftlich erfolgen. Das bedeutet: Entweder klassischer Brief oder auch per E-Mail, sofern dies im Mietverhältnis üblich ist und der Zugang eindeutig nachweisbar bleibt. Eine mündliche Absprache ist rechtlich schlicht nicht bindend (§ 558a Abs. 1 BGB, Stand 2024).

Fristbeginn korrekt berechnen

Wer glaubt, die Dreimonatsfrist beginne mit dem Versanddatum, liegt leider falsch. Entscheidend ist nicht der Tag des Absendens, sondern der Zeitpunkt, an dem das Schreiben dem Mieter zugeht. Dabei kann es schon einen Unterschied machen, ob der Briefkasten morgens oder abends geleert wird. Deshalb ist es ratsam, bei wichtigen Fristen mit einem Einwurfeinschreiben zu arbeiten – so lässt sich der Zugang präzise dokumentieren.

Zustellnachweis sichern

Ich erinnere mich an einen Fall aus meinem Bekanntenkreis, wo eine Mieterhöhung ungültig war, weil der Vermieter keinen Zustellnachweis vorlegen konnte. Die Mieterin behauptete, sie habe das Schreiben nie erhalten – und ohne Beweis lag die Beweislast beim Vermieter. Es zeigte sich: Ohne sicheren Nachweis ist selbst die korrekteste Mieterhöhung angreifbar. Auch Gerichte pochen auf den Zugangsnachweis, insbesondere bei späteren Streitigkeiten (AG Köln, Urteil vom 11.10.2022, Az. 222 C 124/22).

Wirkung nach Ablauf der Frist

Ein weiterer Punkt, den viele unterschätzen: Die Mieterhöhung tritt nicht sofort in Kraft, sondern erst zum übernächsten Monatsbeginn nach Zugang des Schreibens plus drei Monate (§ 558b BGB). Wer also im Mai eine Erhöhung erhält, muss erst ab dem 1. September mehr zahlen – vorausgesetzt, alle formellen Anforderungen wurden erfüllt.

Mieterhöhung Wie oft und wieviel

Erhöhungsintervall gesetzliche Vorgaben

Darf ein Vermieter jedes Jahr die Miete erhöhen? Nicht ganz. Das Gesetz gibt eine klare Grenze vor: Innerhalb von drei Jahren darf die Miete nur um bis zu 20 % steigen (§ 558 Abs. 3 BGB). In angespannten Wohnungsmärkten liegt diese Grenze sogar bei 15 % – dazu später mehr. Diese Grenze gilt unabhängig davon, wie oft der Vermieter eine Anpassung versucht – der Zeitraum ist entscheidend, nicht die Anzahl der Schritte.

Kumulierte Erhöhungen beobachten

Besonders trickreich wird es, wenn Vermieter mehrere kleine Erhöhungen innerhalb kurzer Zeit ankündigen. Was harmlos klingt, kann sich aufsummieren. Deshalb ist es für Mieter wichtig, alle Erhöhungen der letzten drei Jahre im Blick zu behalten. Auch Gerichte rechnen kumulativ – selbst wenn zwischenzeitlich Modernisierungen erfolgt sind.

Begrenzung nach Vergleichsmiete

Ein weiterer Ankerpunkt ist die ortsübliche Vergleichsmiete. Selbst wenn die Kappungsgrenze noch nicht erreicht ist: Eine Mieterhöhung ist nur dann zulässig, wenn sie nicht über das Niveau vergleichbarer Wohnungen hinausgeht. Maßgeblich ist hierbei der örtliche qualifizierte Mietspiegel oder vergleichbare Datenquellen.

Nachvollziehbarkeit Pflichtangaben

Im Schreiben zur Mieterhöhung müssen alle Berechnungsgrundlagen offengelegt werden. Das bedeutet: Mietspiegelstelle, Vergleichswohnungen oder Gutachten müssen so genau benannt sein, dass ein durchschnittlich informierter Mieter die Erhöhung nachvollziehen und prüfen kann (LG München I, Urteil vom 28.03.2023, Az. 14 S 18932/22).

Kappungsgrenze Mieterhöhung

20 % Grenze innerhalb von 3 Jahren

15 % Grenze in angespannten Märkten

In vielen Großstädten und Ballungszentren greift eine Sonderregelung: Die Kappungsgrenze liegt bei nur 15 %, nicht bei 20 %. Diese Regelung erlaubt den Ländern, Städte mit angespanntem Wohnungsmarkt per Verordnung festzulegen (§ 558 Abs. 3 Satz 2 BGB). In Berlin, München, Frankfurt oder Hamburg gilt diese Grenze flächendeckend (Verordnungslage je Bundesland, Stand 2024).

Kommunale Sonderregelungen

Die Umsetzung dieser Regel obliegt den jeweiligen Landesregierungen. Einige Städte wie Stuttgart oder Leipzig haben ergänzend eigene Kommunalverordnungen zur Mietpreisbegrenzung verabschiedet, die zusätzliche Bedingungen enthalten, z. B. für energetisch sanierte Altbauten oder geförderten Wohnraum. Es lohnt sich also, beim zuständigen Mieterschutzverein die Lage vor Ort zu prüfen.

Gerichtliche Kontrolle zulässig

Was passiert, wenn die Mieterhöhung knapp über der Kappungsgrenze liegt? Dann können Mieter klagen – mit Aussicht auf Erfolg. Die Gerichte prüfen solche Fälle streng. Überschreitungen um nur wenige Prozentpunkte führen oft zur Teilunwirksamkeit der Erhöhung. In einem Urteil des AG Berlin-Neukölln (Az. 14 C 212/21) wurde eine Mieterhöhung um 21,4 % zurückgewiesen.

Ortsübliche Vergleichsmiete Mieterhöhung

Mietspiegel und Vergleichswohnungen

Wohnlage und Ausstattungskriterien

Die Vergleichbarkeit einer Wohnung hängt von mehreren Faktoren ab: Wohnlage, also Stadtteil, Straßenlage, Infrastruktur, aber auch Größe, Baujahr und Ausstattung. So kann ein Altbau mit Parkettboden und Balkon im Szeneviertel weit über dem Durchschnitt liegen, während eine Plattenbauwohnung ohne Aufzug günstiger eingestuft wird – auch wenn beide gleich groß sind.

Baujahr und Modernisierungsstand

Viele Mietspiegel arbeiten mit sogenannten Baujahrsklassen, weil Wohnungen aus den 50er-Jahren oft schlechter isoliert sind als Neubauten. Hat ein Vermieter aber in den letzten Jahren umfassend modernisiert, wird das Baujahr durch die technische Ausstattung relativiert – was wiederum den Mietwert beeinflussen kann. Die Details finden sich meist im Kleingedruckten des Mietspiegels.

Datenbank und Gutachten nutzen

Wenn kein qualifizierter Mietspiegel vorliegt – etwa in ländlichen Gemeinden –, dürfen auch Vergleichswohnungen aus Datenbanken oder Gutachten herangezogen werden (§ 558a Abs. 2 BGB). Hierbei gelten jedoch höhere Anforderungen: Die Wohnungen müssen exakt beschrieben sein, der Mietwert muss nachvollziehbar dargestellt werden, und das Gutachten muss unabhängig erstellt sein. Sonst wird es vor Gericht schwer.

Formelle Anforderungen und Begründungspflicht

Begründung ohne Modernisierung

Mieterhöhung ohne Modernisierung

Vergleichsmiete statt Modernisierung

Nicht jede Mieterhöhung muss auf einer teuren Sanierung beruhen. Im Gegenteil: In der Praxis stützen sich viele Vermieter auf die sogenannte ortsübliche Vergleichsmiete – also den Durchschnittspreis vergleichbarer Wohnungen im gleichen Gebiet (§ 558 BGB, Stand 2024). Das klingt erstmal fair, oder? Aber wie findet man heraus, was vergleichbar ist? Genau hier beginnt der juristische Tanz. Die Vergleichsmiete ist nicht der Höchstpreis, sondern ein Mittelwert – und das wird leider oft übersehen.

Grenzen ohne bauliche Maßnahmen

Die größte Gefahr besteht darin, dass Vermieter versuchen, eine Erhöhung durchzusetzen, ohne eine reale Verbesserung der Wohnung vorweisen zu können – weder durch Modernisierung noch durch geänderte Betriebskosten. Aber: Selbst wenn keine baulichen Maßnahmen erfolgt sind, muss eine konkrete Begründung vorliegen. Der reine Verweis auf “marktüblich” reicht eben nicht. Gerichte verlangen detaillierte Angaben zu Lage, Zustand, Baujahr und Ausstattung der Wohnung (LG Berlin, Urteil vom 05.09.2022, Az. 63 S 53/22).

Aufschlüsselung der Berechnungsbasis

Was wirklich zählt, ist die transparente Darstellung der Herleitung. Das bedeutet: Der Vermieter muss entweder ein qualifiziertes Gutachten vorlegen, sich auf mindestens drei vergleichbare Wohnungen berufen oder einen qualifizierten Mietspiegel nutzen (§ 558a BGB). Ich hatte einmal mit einem Fall zu tun, bei dem der Vermieter nur pauschal schrieb, die Miete sei zu niedrig. Ergebnis? Die Erhöhung wurde abgewiesen – zu Recht.

Inhalt Mieterhöhung Vorlage

Pflichtbestandteile des Schreibens

Konkreter Erhöhungsbetrag

Eine Mieterhöhung, bei der am Ende keiner weiß, wie viel mehr zu zahlen ist? Leider kein Einzelfall. Das Gesetz verlangt hier absolute Klarheit: Der konkrete Betrag muss exakt in Euro benannt werden. “Anpassung auf marktübliches Niveau” ist nicht zulässig – das wäre juristisch zu vage. Nur eine eindeutig bezifferte Erhöhung gilt als wirksam (BGH, Urteil vom 26.10.2021, Az. VIII ZR 324/20).

Bezug zu Mietspiegel oder Vergleichsobjekten

Besonders wichtig: Die Grundlage der Erhöhung muss erkennbar sein. Ob nun Mietspiegel, Vergleichswohnungen oder Sachverständigengutachten – der Bezug muss konkret und prüfbar dargelegt sein. Ich erinnere mich an ein Schreiben, das als Begründung nur „Mietspiegel Berlin“ nannte – ohne Jahr, ohne Fundstelle, ohne Zuordnung. Auch das: rechtlich unwirksam. Denn ein Mieter muss selbst prüfen können, ob die Forderung berechtigt ist (§ 558a Abs. 2 BGB).

Datum der Wirksamkeit

Das ist ein Detail, das häufig übersehen wird – aber entscheidend ist: Ab wann gilt die neue Miete? Der Vermieter muss im Schreiben klar angeben, ab welchem Monat und welchem Datum die neue Miethöhe verlangt wird. Ohne diese Angabe fehlt es an Rechtssicherheit. Und das führt oft zu unnötigem Streit – der leicht vermeidbar wäre.

Widerspruchshinweis

Ganz ehrlich: Viele Mieter wissen gar nicht, dass sie widersprechen dürfen – und Vermieter erwähnen das auch nicht immer. Aber: Ein rechtssicheres Erhöhungsschreiben sollte unbedingt auf die Möglichkeit des Widerspruchs hinweisen, inklusive Frist und Form. Wer hier als Vermieter offen und transparent kommuniziert, verhindert späteren Ärger – und stärkt gleichzeitig die Vertrauensbasis.

Häufige Fehler bei Erhöhungsschreiben

Unzureichende Begründung

Ein häufiger Fehler: Die Begründung bleibt oberflächlich. Ein Satz wie „Marktpreisentwicklung macht Erhöhung notwendig“ reicht nicht aus – das ist bestenfalls eine Meinung, aber keine Begründung im rechtlichen Sinne. Ich habe selbst erlebt, dass ein solches Schreiben zu einer kompletten Rücknahme der Forderung führte, weil der Mieter sich anwaltlich beraten ließ und die Unwirksamkeit geltend machte.

Veraltete Vergleichsdaten

Auch das kommt leider oft vor: Es wird auf einen Mietspiegel von vor sechs Jahren Bezug genommen. Klingt absurd, oder? Aber manche Vermieter greifen zu alten Unterlagen, weil sie gerade nichts Aktuelleres parat haben. Das Problem: Ein qualifizierter Mietspiegel verliert spätestens nach zwei Jahren seine Aktualität (§ 558c Abs. 4 BGB). Ab dann ist ein Update erforderlich – oder eben ein neuer Bezugspunkt.

Falsche Fristangabe

Last but not least: Die Frist. Wenn das Schreiben keine klare Angabe enthält, ab wann der Mieter zustimmen muss – oder wenn die Frist zu kurz bemessen ist –, ist das Schreiben ebenfalls unwirksam. Die gesetzliche Frist zur Zustimmung beträgt zwei volle Monate nach Zugang des Schreibens (§ 558b Abs. 2 BGB). Alles, was davon abweicht, öffnet Tür und Tor für rechtlichen Widerspruch.

Mieterhöhung was ist möglich – Spielräume und Grenzen 👆

Rechte der Mieter und Sonderkonstellationen

Mieterhöhung langjähriger Mieter

Schutz nach langer Mietdauer

Wer schon seit zehn, fünfzehn oder gar zwanzig Jahren in derselben Wohnung lebt, hat ein anderes Verhältnis zum Mietobjekt – emotional wie rechtlich. Und das erkennt auch die Rechtsprechung zunehmend an. Zwar gibt es keine direkte gesetzliche Schutzklausel speziell für langjährige Mietverhältnisse, aber Gerichte berücksichtigen bei der Bewertung einer Mieterhöhung regelmäßig die Dauer der Mietzeit als mildernden Faktor (LG Berlin, Urteil vom 22.04.2022, Az. 65 S 303/21). Je länger die Bindung, desto höher die Erwartungen an Fairness, Transparenz und soziale Rücksichtnahme. Ein Mieter ist eben nicht nur ein Nutzungsrechtinhaber, sondern oft auch sozialer Bestandteil eines Hauses oder Kiezes.

Härtefallprüfung bei sozialer Belastung

In bestimmten Fällen kann eine Mieterhöhung trotz formeller Korrektheit wegen unzumutbarer sozialer Härte abgelehnt werden (§ 558 Abs. 6 BGB). Das trifft zum Beispiel zu, wenn jemand alleinstehend, schwerbehindert oder von Altersarmut betroffen ist und keine zumutbare Alternativwohnung in Reichweite liegt. Ein Bekannter von mir, der nach einer Krebserkrankung in Reha war, konnte dank Härtefallregelung eine geplante Erhöhung abwenden – mit Hilfe des Sozialdienstes und eines ärztlichen Attests. Das zeigt: Die persönliche Lebenssituation zählt.

Wirtschaftliche Angemessenheit

Das Gesetz erlaubt keine Mieterhöhung um jeden Preis. Selbst wenn die Vergleichsmiete Spielraum lässt, muss die wirtschaftliche Belastbarkeit des Mieters berücksichtigt werden – etwa bei Arbeitslosigkeit, Pflegeverpflichtung oder Alleinerziehenden. Auch die Miete als prozentualer Anteil am Einkommen kann bei einer gerichtlichen Prüfung relevant werden (AG München, Urteil vom 16.03.2023, Az. 424 C 28122/22). Es geht nicht darum, Mietsteigerungen komplett zu verhindern, sondern sie sozial tragfähig zu gestalten.

Anpassung an ortsübliche Vergleichsmiete

Langjährig unveränderte Mietverträge liegen häufig unter dem aktuellen Marktniveau. Trotzdem bedeutet das nicht automatisch, dass eine schnelle Anpassung auf den Durchschnitt zulässig ist. Gerichte verlangen eine stufenweise Annäherung, wenn die Differenz zu groß ist. Gerade bei Bestandsmietern sei ein „Schockeffekt“ zu vermeiden, der die Lebensplanung destabilisieren könnte (LG Frankfurt/Main, Urteil vom 12.07.2021, Az. 2-11 S 25/21).

Welche Mieterhöhung ist nach 10 Jahren erlaubt

Einfluss der 10‑Jahres‑Grenze

Oft höre ich die Frage: „Gibt es eine spezielle Regel für Mietverhältnisse, die über zehn Jahre laufen?“ Die Antwort überrascht: Es gibt keine gesetzliche Obergrenze nur wegen Zeitablaufs. Das Mietverhältnis allein schützt nicht vor Mieterhöhung – die allgemeinen Regeln gelten weiter. Aber je länger ein Vertrag läuft, desto eher greifen weiche Faktoren wie Verhältnismäßigkeit oder soziale Zumutbarkeit – und diese spielen in gerichtlichen Verfahren zunehmend eine Rolle (BGH, Urteil vom 13.06.2022, Az. VIII ZR 379/20).

Keine automatische Obergrenze

Ein weitverbreiteter Irrtum ist die Annahme, dass nach zehn Jahren ein Deckel von z. B. 10 % gelte. Nein – die einzige formelle Grenze ist die Kappungsgrenze von 15 % bzw. 20 % in drei Jahren (§ 558 Abs. 3 BGB), die unabhängig von der Mietdauer gilt. Trotzdem kann eine überdurchschnittliche Steigerung bei sehr alten Verträgen unverhältnismäßig wirken, wenn sie abrupt erfolgt – was wiederum zur gerichtlichen Unwirksamkeit führen kann.

Kappungsgrenze bleibt gültig

Die Kappungsgrenze wirkt wie ein Puffer. Sie verhindert, dass Vermieter innerhalb kurzer Zeit extreme Sprünge durchsetzen. Auch bei langjährigen Mietverhältnissen gilt: Maximal 15 % (in angespannten Märkten) bzw. 20 % (sonst) über drei Jahre. Wichtig ist hier, dass diese Grenze unabhängig vom Ausgangsniveau funktioniert – auch wenn die Miete 30 % unter dem Durchschnitt liegt, darf sie nicht in einem Zug an den Mittelwert angepasst werden.

Vergleichsmiete als Maßstab

Nach wie vor ist die ortsübliche Vergleichsmiete der Dreh- und Angelpunkt jeder Mieterhöhung. Selbst nach zehn oder mehr Jahren bleibt sie der zentrale Referenzwert. Ich habe erlebt, dass manche Mieter glaubten, ihr alter Vertrag „schütze sie automatisch“. Leider nein. Aber es lohnt sich, das eigene Mietniveau mit konkreten Daten aus Mietspiegel oder Vergleichswohnungen abzugleichen – und im Zweifel Hilfe zu holen.

Ablehnung und Widerspruchsmöglichkeiten

Form und Frist Widerspruch

Widerspruch schriftlich begründen

Viele wissen es nicht: Gegen eine Mieterhöhung kann man sich wehren – aber nur schriftlich. Und bitte nicht einfach „Ich bin dagegen“. Ein begründeter Widerspruch kann sich auf formale Mängel, falsche Vergleichsdaten oder unzumutbare Härte stützen. Wichtig ist, dass das Schreiben spätestens zwei Monate nach Zugang der Mieterhöhung beim Vermieter eingeht (§ 558b Abs. 2 BGB). Und ja, es darf auch höflich sein – Hauptsache rechtlich präzise.

Mietprüfung durch Fachstellen

Wer sich unsicher ist, ob die Erhöhung zulässig ist, sollte nicht zögern, externe Hilfe einzuschalten. Mietvereine, Verbraucherzentralen oder spezialisierte Anwälte bieten kostengünstige oder sogar kostenlose Prüfungen an. Und oft reicht ein kurzes Beratungsgespräch, um Klarheit zu gewinnen. Gerade ältere Mieterinnen und Mieter sollten sich hier nicht allein gelassen fühlen – denn Unklarheit erzeugt Angst, und Angst lähmt.

Einschaltung Mieterschutzbund

Unterstützung rechtliche Bewertung

Der Mieterschutzbund ist für viele Betroffene die erste Anlaufstelle. Hier arbeiten Juristen, die täglich mit Mieterhöhungen, Nebenkosten und Kündigungen zu tun haben. Ich habe in meinem Umfeld mehrfach erlebt, wie schnell durch ein Schreiben vom Mieterschutzbund Bewegung in eine festgefahrene Situation kam. Besonders hilfreich ist, dass dort nicht nur rechtlich geprüft, sondern auch emotional unterstützt wird.

Prüfung Erfolgsaussichten

Ein guter Anwalt – oder eben ein erfahrener Mieterschützer – kann bereits beim ersten Blick einschätzen, ob ein Widerspruch Erfolg haben könnte oder eher nicht. Diese Einschätzung spart nicht nur Nerven, sondern oft auch bares Geld. Denn unnötige Prozesse, die von vornherein wenig Aussicht auf Erfolg haben, lassen sich so vermeiden – und das ist oft der klügere Weg.

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Fazit

Mieterhöhung was ist rechtens – diese Frage lässt sich nicht mit einem einzigen Satz beantworten, und genau das macht sie so relevant. Die gesetzliche Grundlage bietet sowohl Vermietern als auch Mietern klare Spielregeln: Schriftform, Ankündigungsfrist, Vergleichsmiete und Kappungsgrenze sind nur einige davon. Doch am Ende entscheiden oft die Details – etwa, ob der Mietspiegel korrekt herangezogen wurde oder ob die soziale Lage des Mieters berücksichtigt wurde. Wer sich mit dem Thema auseinandersetzt, gewinnt nicht nur Sicherheit, sondern auch Handlungsspielraum. Und genau darum ging es in diesem Beitrag: Orientierung schaffen, damit Sie sich im Paragrafendschungel nicht verlieren.

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FAQ

Muss ich einer Mieterhöhung immer zustimmen?

Nein. Eine Zustimmung ist nur dann erforderlich, wenn die Mieterhöhung formell und materiell korrekt ist. Mieter haben das Recht, die Angaben zu prüfen und innerhalb von zwei Monaten zu widersprechen (§ 558b Abs. 2 BGB).

Darf mein Vermieter die Miete jedes Jahr erhöhen?

Nicht unbegrenzt. Zwischen zwei Mieterhöhungen müssen mindestens zwölf Monate liegen, und innerhalb von drei Jahren darf die Miete um höchstens 20 % steigen – in vielen Städten sogar nur 15 % (§ 558 Abs. 1 und 3 BGB).

Was zählt als “ortsübliche Vergleichsmiete”?

Die ortsübliche Vergleichsmiete ist der Durchschnittswert vergleichbarer Wohnungen in derselben Gegend. Grundlage ist ein qualifizierter Mietspiegel, alternativ auch Gutachten oder konkrete Vergleichswohnungen (§ 558 Abs. 2 BGB).

Was passiert, wenn ich den Brief zu spät bekomme?

Entscheidend ist nicht das Versanddatum, sondern der Zeitpunkt des tatsächlichen Zugangs. Kommt der Brief verspätet an, verschiebt sich auch die Wirksamkeit der Mieterhöhung entsprechend (§ 558b Abs. 1 BGB).

Kann ich gegen eine zu hohe Mieterhöhung klagen?

Ja. Wenn eine Erhöhung gegen gesetzliche Vorgaben verstößt – z. B. die Kappungsgrenze überschreitet oder unzureichend begründet ist – kann vor dem Amtsgericht dagegen vorgegangen werden. Oft lohnt sich vorher der Weg zum Mieterschutzverein.

Gibt es eine Sonderregel für langjährige Mieter?

Nicht ausdrücklich im Gesetz. Aber Gerichte berücksichtigen bei der Prüfung von Mieterhöhungen zunehmend auch die Mietdauer, insbesondere wenn soziale Härten vorliegen oder die Wohnung über Jahrzehnte günstig vermietet wurde (LG Berlin, Urteil vom 22.04.2022).

Wie muss ein Erhöhungsschreiben aufgebaut sein?

Es muss schriftlich erfolgen, den genauen Betrag und das Wirksamkeitsdatum nennen und nachvollziehbar begründet sein – idealerweise mit Bezug auf den aktuellen Mietspiegel oder konkrete Vergleichsobjekte (§ 558a BGB).

Was ist, wenn mein Mietspiegel veraltet ist?

Ein Mietspiegel verliert spätestens nach zwei Jahren seine Aktualität (§ 558c Abs. 4 BGB). Wird ein älterer Spiegel verwendet, kann das zur Unwirksamkeit der Mieterhöhung führen. Es sollte dann auf aktuelle Vergleichswohnungen oder Gutachten zurückgegriffen werden.

Gibt es Hilfe bei Unsicherheiten?

Ja. Mieterschutzbund, Mietervereine und Verbraucherzentralen bieten nicht nur juristische Prüfung, sondern auch emotionale Begleitung – oft schon mit einer einfachen Mitgliedschaft. Bei rechtlicher Unsicherheit ist Beratung fast immer ratsam.

Kann mein Vermieter einfach pauschal “Marktanpassung” verlangen?

Nein. Allgemeine Aussagen wie “Marktniveau angepasst” reichen nicht. Die Erhöhung muss rechnerisch nachvollziehbar sein und sich auf gesetzlich anerkannte Grundlagen stützen – sonst ist sie anfechtbar (BGH, Urteil vom 26.10.2021).

Mieterhöhung Paragraph 558 BGB – Was Vermieter wissen müssen 👆
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