Schimmel Fenster Mietrecht – Streit um Schuldfrage

Schimmel Fenster Mietrecht – Wer haftet bei Schimmel am Fenster? Mieter oder Vermieter? Erfahre hier deine Rechte und wie du dich richtig verhältst.

Schimmel Fenster Mietrecht

Schimmel im Hausflurfenster – ein typischer Streitfall

Eine Mieterin entdeckt beim Putzen eines alten Hausflurfensters kleine, dunkle Flecken auf der Innenseite der Doppelverglasung. Das Fenster lässt sich nur durch Aufschließen der Scheiben säubern, was selten gemacht wird. Sofort informiert sie die Vermieterin, die am nächsten Tag mit einem chemischen Mittel reagiert – und das Fenster fortan dauerhaft gekippt hält. Doch was folgt, ist keine Entwarnung, sondern eine Konfrontation.

Die Vermieterin gibt dem Mieterpaar die Schuld. Sie behauptet, das Problem sei auf mangelndes Lüften oder zu viel Wäsche im Keller zurückzuführen. Obwohl sich das betroffene Fenster im 2. Stock befindet – weit entfernt vom Waschkeller – wird die Schuldzuweisung nicht zurückgenommen. Als Begründung wird angeführt, dass seit über 30 Jahren kein Schimmel auftrat – erst seit dem Einzug der jetzigen Mieter.

Doch reicht so ein Argument wirklich aus? Oder ist es eher Ausdruck eines altbekannten Mietrechtsproblems, bei dem es schnell emotional wird?

Schimmelbildung im Mietrecht einordnen

Wenn Schimmel auftaucht, stellt sich immer zuerst die Frage: Wer ist verantwortlich? Und vor allem: Wie lässt sich das beweisen?

Grundsatz der Instandhaltungspflicht

Nach § 535 Abs. 1 Satz 2 BGB ist der Vermieter verpflichtet, die Mietsache in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu erhalten. Das umfasst auch Fenster, besonders wenn diese baulich schwer zu reinigen oder veraltet sind. Ein Hausflurfenster mit komplizierter Doppelverglasung gehört klar dazu.

Typische Ursache: Baumängel

Oft entsteht Schimmel nicht durch falsches Nutzerverhalten, sondern durch bauliche Mängel wie fehlende Dämmung, undichte Fenster oder Wärmebrücken. Gerade bei älteren Immobilien ist das keine Seltenheit – und genau hier liegt die Vermutungsregel auf Seiten der Mieter.

Beweislast liegt beim Vermieter

Will die Vermieterin Schadensersatz oder behauptet, der Mieter sei schuld, muss sie das beweisen. Das ergibt sich aus der ständigen Rechtsprechung, z. B. BGH, Urteil vom 18.04.2007 – VIII ZR 182/06. Ein bloßer Hinweis auf die „Jahrzehnte ohne Schimmel“ reicht nicht aus.

Untermiete Sozialer Wohnungsbau – Was tun bei Ablehnung? 👆

Häufige Argumente und wie sie rechtlich einzuordnen sind

Gerade in älteren Mietverhältnissen hört man immer wieder dieselben Sätze – doch nicht alle sind rechtlich haltbar.

„Früher war nie Schimmel da“

Das mag stimmen, ist aber kein Beweis für Nutzerfehler. Ältere Fenster können mit der Zeit undicht werden oder Schwitzwasser bilden – ohne dass jemand etwas falsch macht.

„Sie lüften nicht richtig“

Der pauschale Lüftungsvorwurf ist eine Klassiker-Ausrede. Selbst wenn zu wenig gelüftet wurde, reicht das nicht automatisch für ein Verschulden aus – insbesondere wenn bauliche Mängel existieren.

„Sie trocknen zu viel Wäsche“

Solange sich die Feuchtigkeit nicht direkt am betroffenen Fenster konzentriert, ist dieser Vorwurf schwer haltbar – zumal der Keller räumlich deutlich entfernt liegt.

Kündigung befristeter Mietvertrag – Was gilt wirklich? 👆

Was tun bei Streit über Schimmel am Fenster?

Wenn die Schuldfrage im Raum steht, geraten viele Mieter in Unsicherheit. Umso wichtiger ist es, sachlich und rechtlich korrekt zu reagieren.

Dokumentation ist alles

Fotos vom Schimmelbefall, vom Zustand des Fensters und von Maßnahmen der eigenen Lüftung können im Streitfall entscheidend sein. Auch das Datum der Entdeckung sollte notiert werden.

Gesprächsprotokoll mit Vermieter

Wer Gespräche mit der Vermieterin führt, sollte den Inhalt stichpunktartig festhalten – insbesondere bei Schuldzuweisungen. Das schafft Klarheit im Nachhinein.

Keine vorschnelle Anerkennung der Schuld

Auch wenn die Vermieterin Druck macht: Eine vorschnelle Anerkennung kann später gegen Sie verwendet werden. Bleiben Sie sachlich, aber klar – und bestehen Sie auf eine gemeinsame Ursachenklärung.

Schönheitsreparaturen Mietvertrag: Muss ich bei Auszug wirklich renovieren? 👆

Wann ein Gutachter sinnvoll ist

Oft reicht der gesunde Menschenverstand nicht aus, um die Ursache von Schimmel festzustellen. Ein Gutachten kann Licht ins Dunkel bringen.

Sachverständiger für Bauschäden

Ein öffentlich bestellter Sachverständiger kann feststellen, ob bauliche Mängel wie undichte Fenster oder Wärmebrücken die Ursache sind. Viele Mietervereine unterstützen bei der Suche.

Kostenübernahme durch Vermieter?

Wenn der Schimmel auf Baumängel zurückzuführen ist, können die Kosten für das Gutachten dem Vermieter auferlegt werden. Bei Uneinigkeit hilft § 280 BGB (Schadensersatzpflicht bei Pflichtverletzung).

Eigenbedarf Kündigung: 5 Fakten zum Schadenersatz 👆

Mietminderung bei Schimmel möglich?

Auch wenn der Schimmel „nur“ im Treppenhaus ist – wenn es sich um gemeinsam genutzte Räume handelt, kann auch das zur Mietminderung führen.

Maßgeblich: Nutzungseinschränkung

Wenn etwa der Flur muffig riecht oder optisch beeinträchtigt ist, kann das den Wohnwert senken. In der Rechtsprechung wurden für Flurschimmel Minderungen von 5–10 % anerkannt (LG Berlin, Urteil vom 30.4.2013 – 65 S 31/12).

Vorher schriftlich ankündigen

Bevor man die Miete kürzt, sollte man den Mangel anzeigen und eine angemessene Frist zur Beseitigung setzen – am besten schriftlich. Erst danach darf gemindert werden.

Bodenbelag Mietwohnung: 5 Fakten zur Reparaturpflicht 👆

Was Mieter in solchen Fällen wirklich tun können

So ärgerlich solche Konflikte auch sind – es gibt Mittel und Wege, sich zu schützen.

Mitgliedschaft im Mieterverein

Ein guter erster Schritt ist der Beitritt zum Mieterverein. Hier bekommt man juristische Hilfe, Musterschreiben und Beratung – ohne gleich Klage einreichen zu müssen.

Kommunikation auf Augenhöhe

Wichtig ist, ruhig zu bleiben und nicht emotional zu eskalieren. Ein sachliches Gespräch – eventuell mit Zeugen – ist oft hilfreicher als ein Streit.

Notfalls: Anwalt einschalten

Wenn alle Gespräche scheitern oder der Schimmel zurückkehrt, kann ein Anwalt klären, ob zivilrechtliche Schritte oder sogar eine Mietminderung gerechtfertigt sind.

Zeitmietvertrag kündigen: 3 Fakten bei Härtefall 👆

Fazit

Der Streit um Schimmel am Fenster ist mehr als nur ein Schönheitsfehler – er betrifft grundlegende mietrechtliche Fragen und kann das Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter erheblich belasten. Gerade wenn, wie in unserem Beispiel, alte Doppelglasfenster betroffen sind, liegt die Ursache häufig nicht im Nutzerverhalten, sondern in baulichen Gegebenheiten. Das bedeutet: Nicht jede Schimmelbildung ist automatisch ein Hinweis auf Fehlverhalten des Mieters.

Wer in solchen Situationen seine Rechte kennt und strukturiert dokumentiert, kann viel Druck aus der Auseinandersetzung nehmen. Der Begriff Schimmel Fenster Mietrecht steht sinnbildlich für genau diese Konfliktlage, bei der die Verantwortung oft vorschnell dem Mieter zugeschoben wird – zu Unrecht. Wichtig ist: Die Beweislast liegt beim Vermieter. Und genau hier lohnt es sich, juristisch informiert zu sein.

Feuchtigkeit vor Mietbeginn: 5 Rechte für Mieter 👆

FAQ

Was versteht man unter „Schimmel Fenster Mietrecht“?

Darunter fallen mietrechtliche Fragen rund um Schimmelbildung an Fenstern – insbesondere, wer haftet, wie Beweise geführt werden und ob Mietminderung zulässig ist.

Muss ich als Mieter Schimmel am Fenster melden?

Ja, unbedingt. Sobald Schimmel auftaucht – auch wenn er klein ist – sollten Mieter den Vermieter schriftlich informieren. Nur so wird der Mangel rechtlich wirksam angezeigt.

Wer haftet bei Schimmel an alten Fenstern?

Wenn das Fenster baulich bedingt schlecht belüftet ist oder eine Wärmebrücke vorliegt, haftet in der Regel der Vermieter. Nur bei eindeutigem Fehlverhalten liegt die Verantwortung beim Mieter.

Kann der Vermieter mir einfach die Schuld geben?

Nein. Der Vermieter muss beweisen, dass der Mieter den Schimmel verursacht hat – etwa durch unsachgemäßes Lüften oder mangelnde Pflege. Die bloße Behauptung reicht nicht aus.

Darf ich wegen Schimmel die Miete kürzen?

Unter bestimmten Voraussetzungen ja – besonders wenn der Schimmel die Nutzung einschränkt oder Gesundheitsgefahren bestehen. Vorher muss der Mangel jedoch gemeldet und eine Frist gesetzt werden.

Brauche ich einen Gutachter?

Wenn sich Mieter und Vermieter nicht einigen, kann ein Gutachter helfen, die Ursache für den Schimmel zu klären. Oft übernimmt eine Rechtsschutzversicherung oder der Mieterverein die Kosten.

Was, wenn der Schimmel immer wiederkommt?

Dann liegt wahrscheinlich ein bauliches Problem vor. In diesem Fall muss der Vermieter handeln und dauerhaft Abhilfe schaffen – z. B. durch Sanierung der Fenster oder verbesserte Belüftung.

Spielt es eine Rolle, ob der Schimmel im Hausflur ist?

Ja. Auch wenn der Schimmel in einem Gemeinschaftsbereich wie dem Hausflur entsteht, kann er relevant sein – insbesondere, wenn Mieter ihn regelmäßig nutzen oder Gerüche in die Wohnung dringen.

Wie dokumentiere ich den Schimmel richtig?

Mit Fotos, Zeitangaben und kurzen Beschreibungen. Am besten den Zustand regelmäßig dokumentieren und alle Mitteilungen an den Vermieter archivieren.

Kann mir der Mieterverein bei Schimmel helfen?

Ja, unbedingt. Der Mieterverein bietet rechtliche Beratung, vermittelt Gutachter und hilft bei der Durchsetzung der Rechte – gerade bei Themen wie Schimmel Fenster Mietrecht eine wertvolle Unterstützung.

Lärm Untermieter Altbau: 3 Fakten mit Urteil 👆
0 0 votes
Article Rating
Subscribe
Notify of
guest
0 Comments
Oldest
Newest Most Voted
Inline Feedbacks
View all comments